Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Betriebsstätte allgemein: Die Betriebsräume und Gegenstände waren durch einen Befall von Mäusen (Kot- und Schmierspuren) so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion nötig war. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Es lagerten u. a. Soßen und Gewürze in einer roten Kiste unterhalb vom Arbeitstisch. In der Kiste sowie auf einer Packung mit Hühnerbouillon lag Mäusekot.
Vorbereitungsbereich: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Der Aufsatzbehälter der Küchenmaschine war beschädigt (abgesplitterter Kunststoff). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es lagerte dort geschnittenes Gemüse in Kunststoffkisten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen und Zwischenbereiche, waren verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: Zum Abkühlen von vorgegarten Speisen wurde ein Standventilator verwendet. Am Lüfterschutzgitter sammelte sich am vorderen Bereich Staub. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Die Schaufel lagerte ohne Schutz auf der unsauberen Oberseite des Geräts. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen.
Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Spülbereich: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Ein Kunststoffpodest, welches als Ablagefläche dient, war mit Mäusekot verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der nach dem Spülen bereitgehaltene Gemüsehobel war verunreinigt. Ein Haarsieb war beschädigt (ablösender Draht). Unter und hinter der Spülmaschine war ein Schabenbefall festzustellen (lebende Tiere). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke/Tresen/Showküche: Die Wandverkleidung, hinter dem Konvektomaten, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Das Thekenmobiliar war in den unteren zum Teil offenen Flächen stark mit Mäusekot verunreinigt. Bereich Mikrowelle: Der Unterschrank war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt.
Gefrierraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Theke/Tresen/Showküche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. In einem Glasbehälter, gefüllt mit Reis, waren lebende Schaben ersichtlich. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die untere Ablagefläche vom Konvektomaten, war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Eine verwendete Siebkelle für den Wok, wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Explizit: Die Unterbauflächen, in denen die Siebkelle lagerte, war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt.
Die Mängel waren am 12.08.2025 behoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4, Kap. V Nr. 1 a und b, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 und § 12 LFGB.