TC-Clubhaus Niddapark

Am Ginnheimer Wäldchen 1

60431 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 17.07.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten (u. a. verdorbene Lebensmittel). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (in den Unterbaueinrichtungen und auf dem Fußboden befand sich an mehreren Stellen Mäusekot). Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Am Doppelspülbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Abflussgitter/sieb des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Die für die Reinigung der Trinkgefäße verwendeten Spülbürsten waren verschmutzt und verschlissen, sodass eine Reinigung der Trinkgefäße nicht im erforderlichen Maße erfolgen konnte. Die Armatur des Doppelspülbeckens war verschmutzt und verkalkt. Der Tassenvorwärmer der Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Unterschrank mit dem Abfallbehälter war verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Flaschenkühler im Schanktisch/Schanktresen war innen verunreinigt.

Theke / Tresen Servicebereich: Ein Hund hielt sich im Raum auf, in dem Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert wurden. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (in den Unterbaueinrichtungen und auf dem Fußboden befand sich Mäusekot). Die Gleitschienen an den Türen der Einrichtungen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Gastraum: Der Lüfter im Getränkekühlschrank war verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Im vorderen Bereich befand sich eine tote Maus unter der Einrichtung, auf dem Fußboden und den Unterbaueinrichtungen wurde stellenweise Mäusekot festgestellt). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Heizkörper war verunreinigt. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war (Karotten Julienne VBD 08.07.2025). Das Schneidebrett der Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Scharniere an der Klappe der Saladette waren verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (in der Saladette wurden geschnittene Tomaten mit schimmeligen und schleimigen Belägen sowie ein Behälter mit Soße, welche schimmelähnliche Verfärbungen aufwies, festgestellt. Eine Salatgurke wies ebenfalls schimmelähnliche Anhaftungen auf). Der Motorraum der Saladette war verunreinigt. Der Hackblock war verunreinigt.

Vorbereitung / Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot). Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung stark verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war am Schlitten verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Innenflächen des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (beim Öffnen des Tiefkühlschrankes wurde ein starker Verderbnis Geruch wahrgenommen. Die im Tiefkühlschrank gelagerten Produkte waren nur stellenweise angefroren. Bei Hähnchenbrustfilet und Schweinerücken waren bereits erhebliche Verfärbungen eingetreten). Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war (Mozzarella MHD 07.07.2025). Es wurden Lebensmittel in Beuteln in der Tiefkühltruhe aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Lagerraum Fasskühlung Keller: Die Türdichtung des Fasskühlers war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fasskühler war im oberen Bereich schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Fasskühlers war stellenweise mit schleimigen Belägen verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 05.08.2025 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 15.09.2025

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