Hewei GmbH, Asia Palast

Luise-Kiesselbach Str. 4

63452 Hanau

Verstoß festgestellt am 14.07.2025

Es wurden in Bereichen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, Kontaminationen mit aeroben Keimen festgestellt, die teilweise einen derart hohen Keimgehalt aufwiesen, der als starke Kontamination und somit schwerwiegender Mangel eingestuft wurde. Dies deutet auf schwerwiegende Mängel bei der Reinigung und Desinfektion hin.
Die Mängel waren mittlerweile behoben.

1.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Bei im Betrieb entnommen Hygieneproben wurden seitens des Hessischen Landeslabors (LHL) Beanstandungen festgestellt. So wurden in der Küche bei einem Kunststoffbehälter für Gemüsevorbereitung, bei einem Schneidebrett für die Fischvorbereitung und an einem Buffetbehälter eine starke Kontamination und somit ein deutlicher Mangel durch aerobe Keime festgestellt. Dies deutet auf Mängel bei der Reinigung und Desinfektion hin.

In der Küche wurde bei der Arbeitsfläche der Vorbereitung, der Arbeitsfläche der Fischvorbereitung, des Schneidebrett blau Warme Küche und im Bereich Theke/Tresen bei einem weißen Brett im Sushibereich und bei einem Messer im Sushibereich eine sehr starke Kontamination mit aeroben Keimen und somit ein schwerwiegender Mangel festgestellt. Dies deutet hierfür auf einen schwerwiegenden Mangel bei der Reinigung und Desinfektion hin.
Bei einem Gemüseschneidebrett in der Küche konnten Listeria monocytogenes nachgewiesen werden.

2.)
Der Reinigungszustand des nachfolgenden Betriebsbereiches war unzureichend.

Bei den im Betrieb entnommenen Hygieneproben wurden im Bodenablauf im Bereich Warme Küche Listeria monocytogenes nachgewiesen.
Bei dieser Stelle handelt es sich zwar um eine Stelle, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommt, aber als mögliche Quelle für eine Weiterverbreitung im Betrieb einzustufen ist.

Die Mängel waren behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 12.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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