Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 03.06.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Keller: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war mit ausgetretenem Fett der Fettabscheideranlage verunreinigt. Mehrere und unterschiedliche Verpackungsmaterialien, die zum direkten Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind, wurden unter sehr unhygienischen Umständen in den Kellerräumen gelagert. Ein Übertrag von Stoffen, die der nachteiligen Beeinflussung ursächlich sind (Schädlingskot/Urin, Staub/Schmutz, ausgetretene Stoffe aus der Fettabscheideranlage, usw.), konnte nicht ausgeschlossen werden.

Lagerbereich unter der Treppe: Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Vorbereitung/Küche: Die Reinigungsmaßnahmen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, waren mangelhaft. Es wurden nach erfolgter Reinigung noch Verunreinigungen festgestellt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltresens waren beschädigt. Das Mikrowellengerät war beschädigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. An der Einrichtung (Kühlschubladen) wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt und war schon beschädigt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Wischtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln benutzt wurden, waren beschädigt und mit Klebeband zusammengehalten worden. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte (Reissack auf dem Boden). Es wurden Lebensmittel (Hähnchenbrust) einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, indem Sie in direktem Umfeld der Spüleinrichtung bearbeitet wurden, während dort Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Direkt über geschnittenem Lauch wurden altverschmutzte Schutzkleidungsstücke so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung durch herabfallende Verschmutzungen der Kleidung nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen, in einem Wanddurchbruch so aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, da direkt unter den Behältern tote Mäuse und Schadnagerkot sichtbar waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (in der Hohlwand). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (Salat) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch das am Behälter verwendete Klebeband nicht auszuschließen war. Es wurde Lebensmittel verwendet (Sirup), dessen MHD am 24.10.2024 abgelaufen war.
Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Sprossen wurden ungekühlt bei einer Oberflächentemperatur von mindestens 17,9°C gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Hähnchenbrust) bei einer nicht angemessenen Temperatur (23,3°C) vorrätig gehalten, bearbeitet und zur Abgabe bereitgehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrust) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren im Bereich der Schneidefläche und in Rand und Eckbereichen verunreinigt. Die Theke war in Rand- und Eckbereichen so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Zum Teil waren Glasscherben, Mäusekot, Altfettverschmutzungen, Lebensmittelreste und Staub vorhanden. Die Arbeitsfläche war beschädigt. Die Bobateeverschlussmaschine war schimmelähnlich und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Shakemaschine war schimmelähnlich und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Saftpresse war verunreinigt. Die Eisschaufel war verunreinigt. Der Eiskübel war verunreinigt. Der Stopfer der Saftmaschine bestand teilweise aus offenporigem und rissigem Holz und war damit nicht leicht zu reinigen. Es wurde ein Schadnagerbefall unter der Theke festgestellt. Es wurde Schadnagerkot im Eis unter den Bobaperlen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Gesamtbetrieb: Es wurden im Treppenhaus und im Küchenbereich Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Lebensmittel (Nudeln, trocken) offen im frei zugänglichen Hausflur gelagert.

Die Mängel waren am 11.06.2025 weitestgehend behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 a und b, Kap. V Nr. 1 a und b, Kap. VI Nr. 1, Kap. IX Nr. 2, 3, 5 und 7 und Kap. XI Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 09.09.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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