Subway

Ruhrstr. 4

35066 Frankenberg

Verstoß festgestellt am 20.08.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen darstellten.

Gesamtbetrieb:
Im gesamten Betrieb fanden sich insbesondere in den Rand- und Eckbereichen erneut Reinigungsmängel. Die Sauberkeit ist zu verbessern.

Reinigung erfolgt.

Behoben am 22.08.2025

Theke/Tresen:
- Das Blech unter dem Ofen war erneut mit einer trüben Flüssigkeit behaftet.
- Der Bereich hinter und unter den Einrichtungsgegenständen im Thekenbereich war erneut erheblich verunreinigt.
- Der Bereich hinter den Lüftungsgittern des ehemaligen Kühlschrankes war erheblich altverschmutzt.

Reinigung erfolgt.

Behoben am 22.08.2025

Theke/ Tresen:
- Im Schrank, in dem Reinigungsmittel aufbewahrt werden, fand sich Mäusekot. Eine Grundreinigung des gesamten Bereiches ist durchzuführen und ein Schädlingsbekämpfer einzuschalten.

Grundreinigung erfolgt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt.

Behoben am 22.08.2025

Vorbereitung:
- Der Bodenwischer war zum Zeitpunkt der Kontrolle erneut auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Bodenwischer war zudem verunreinigt.
- Der Fußbodenabfluss war erneut verunreinigt.

Fußbodenabfluss wurde gereinigt, der alte Bodenwischer wurde entsorgt und durch einen neuen ersetzt. Feuchter Wischer wird nicht mehr auf dem Fußboden abgestellt.

Behoben am 22.08.2025

Die vorhandenen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.08.2025 abgestellt.

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 4: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 09.09.2025

Waldeck-Frankenberg

Landkreis Waldeck-Frankenberg - Der Landrat

Kreisverwaltung

Osterweg 20

35066 Frankenberg (Eder)