Meena Bazar 2

fahrstraße 6

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 21.07.2025

Es wurden wiederholt im Bereich der Fleischtheke Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handhygiene im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln gewährleistet. Hackfleisch wurde bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht und ein Hackklotz war verunreinigt. Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 28.07.2025 nicht vollständig behoben.

Im Bereich der Fleischtheke war der Hackklotz, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Fleischtheke:
Der Hackklotz wies an der Oberfläche erhebliche Einkerbungen auf, die dunkel verfärbt waren. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Hackklotz augenscheinlich in Verwendung. Die Einkerbungen waren augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle.

Hackfleisch wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Fleischtheke:
In der Verkaufstheke wurde Hackfleisch vorgefunden, welches eine gemessene Kerntemperatur von 13,9°C aufwies (gemessen mit einem kalibrierten Thermometer Ebro TLC 750i).

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Fleischtheke:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde rohes Hackfleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht.

Das Handwaschbecken verfügte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht über eine Warmwasserversorgung. Zudem war es mit braunen Schmutzrückständen verunreinigt. Eine Nutzung des Handwaschbeckens erfolgte während der gesamten Kontrollzeit nicht.

Verkauf:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Kassenbereich durch eine Mitarbeiterin offene Nüsse aus einem Großgebinde in kleinere Verpackungseinheiten umgefüllt. Ein Handwaschbecken war nicht vorhanden.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 28.07.2025 nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe h Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) vom 18. April 2018 (BGBl. I S.480 (619)), in der zum Tatzeitpunkt gültigen Fassung i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.3.1 Tier-LMHV.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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