Chinarestaurant Chang Man

Hauptstr. 15

63457 Hanau-Großauheim

Verstoß festgestellt am 23.07.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war u. a. der Kühlraum mit Schimmel verunreinigt. Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 29.07.2025 behoben

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung in einem verschimmelten Kühlraum nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlraum:

An dem Kühlverdampfer war das Lüfterschutzgitter, sowie der Lüfterflügel und das Innengehäuse mit Schimmelbildungen verunreinigt. Ebenso wurden an dem Kondensatschlauch und der Deckenlampe sowie vereinzelt am Außengehäuse Schimmelbildungen festgestellt. In dem Kühlhaus wurden Lebensmittel für die Speisenzubereitung gelagert. Diese waren zum Teil offen und unverpackt. So befand sich unter anderem ein offen gelagerter Eimer mit geraspelten Möhren auf dem Boden des Kühlraumes.

Nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel wurden in den Verkehr gebracht.

Kühlraum:

Im Kühlraum wurde angefaulter Salat und Gemüse vorgefunden.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenkühlunterbau:

Die Dichtungen der Schubladen waren nicht unerheblich mit Schimmelbildungen verunreinigt. Der Innenboden war mit schmierigen Anhaftungen verunreinigt. Die Außenflächen der Türen und Schubladen, sowie der Anschlagflächen, waren mit Schmutzanhaftungen verunreinigt. Im Thekenkühlunterbau wurden Lebensmittel gelagert.

Küche:

Die unteren Abstellflächen der Kücheneinrichtung waren mit schmierigen Fettanhaftungen und Lebensmittelpartikel verunreinigt. Auf diesen Abstellflächen standen Teller, Schalen und Pfannen für die Speisenzubereitung.

Die Küchenregale waren nicht unerheblich mit schmierigen Fettanhaftungen verunreinigt. Auf den Regalen standen Behälter und Lebensmittelpackungen für die Speisenzubereitung. Hier wurden auf fertig zubereitete Pfannkuchen offen gelagert.

Kühlraum:

Der Fußboden war in den hinteren Eckbereichen mit alten Lebensmittelresten und dunklen
Schmutzansammlungen verunreinigt. Das Kühlhausregal war in mehreren Bereichen der Regalflächen und dem Gestell mit dunkle, schmierigen Anhaftungen verunreinigt.

Der Reinigungszustand der Spülmaschine war unzureichend.

Küche:

Im Bereich des Kochherdes, des Arbeitstisches, des Spülbeckens waren die Wandfliesen mit braunen Fettansammlungen verunreinigt.

Die zwei Spülbecken waren nicht unerheblich mit braunen, schmierigen Anhaftungen verunreinigt. Das linke Spülbecken war mit milchigen, trüben Wasser befüllt in dem sich Teller und Schalen befanden (NB Nr. 9).

Das Gehäuse der Geschirrspülmaschine, sowie das Untergestell war nicht unerheblich mit braunen, schmierigen Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Nach dem Öffnen der Klappe der Spülmaschine drang ein abstossender Kanalgeruch entgegen.

Das Gehäuse der Mikrowelle war mit fettigen Ansammlungen verunreinigt.

Das Handwaschbecken, sowie die Wasserarmatur waren nicht unerheblich mit braunen, schmierigen Ansammlungen verunreinigt. Die Abflussöffnung war mit schleimigen Ansammlungen verunreinigt. Die zur Spülmaschine und den Wandfliesen vorhandene Silikonabdichtung war nicht unerheblich verunreinigt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 29.07.2025 behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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