Kleine Kneipe

Hainstraße 26

63526 Erlensee

Verstoß festgestellt am 23.07.2025

Es wurden erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Die Betriebsstätte wurde in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Mehrere Bereiche und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt u.a. im Küchenraum waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Darüber hinaus wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet. In dem Küchenraum war das Handwaschbecken zugestellt und nicht nutzbar. In der Personaltoilette fehlte zum Kontrollzeitpunkt eine Warmwasserversorgung. Darüber hinaus bestanden erheblich Mängel im Umgang mit leicht verderblichen und kühlungsbedürftigen Lebensmitteln. In dem Küchenraum würden maximale Aufbewahrungstemperaturen an Schweinelachs und Putenschnitzel deutlich überschritten

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küchenraum:
Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, u. a.:

- Ein verschmutzter Kontaktgrill
- Das Gehäuse des Wasserkochers war mit dunklen Belägen und angetrockneten Flecken verschmutzt.
- Der Hackblock war der Spalt zu der Messerhalterung mit Gewürzen aufgefüllt.
- Die Messer in der Halterung am Hackblock waren verschmiert.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht der Herstellervorgabe entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Küchenraum:
Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde, u.a.:

- Schweinelachse (Solltemperatur max. + 4 °C) gemessene Kerntemperatur > 11,3 °C
- Puten-Schnitzel (Solltemperatur max. + 4 °C) gemessene Kerntemperatur > 12 °C

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küchenraum:
Die Außentür war nicht geschlossen und auf der Arbeitsfläche war u. a. Ei und Paniermehl zum Panieren bereitgestellt. In unmittelbarer Nähe zur Tür lagerte Müll im Außenbereich, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränkeschankanlage:
Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt. Des Weiteren war die Kühlreinrichtung im Deckenbereich augenscheinlich verschimmelt.

Lagerbereich für Getränke:
Der Lüfter und die Einlegegitter im Getränkekühlschrank waren schimmelähnlich verunreinigt.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küchenraum:
Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Personaltoilette:
Der Stecker des Warmwasserspeichers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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