1) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Angabe des Einfrierens abgegeben, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem eine Frischkäsezubereitung aus Frischkäse ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf angeboten wurde.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
5) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
6) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
7) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
8) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.