Gaststätte Waldschänke

Kinzigheimer Weg 81

63486 Bruchköbel

Verstoß festgestellt am 25.06.2025

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung vor Kontamination nicht geschützt.

1.)
Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung in einem verschimmelten Kühlhaus nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlhaus:

Die Regale waren an der Unterseite mit einem schimmelartigen Belag verunreinigt. Im Kühlhaus wurden offene Lebensmittel, Rohstoffe und Zutaten vorrätig gehalten.

2.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:

Das weiße Schneidebrett an der Saladette war mit einem bräunlichen Belag verunreinigt.

3.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Kühlhaus:

Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Küche:

Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Der Tiefkühlschrank war verunreinigt.

4.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Lagerraum Keller:

Das Rolltor war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche:

Am Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer über der Spüleinrichtung war der Regulierknopf mit durchsichtigem Klebeband umwickelt. Das Klebeband hatte sich zum Teil gelöst und war unter anderem mit einem dunklen Belag verunreinigt.

Die Saladette war von außen mit alten Lebensmittelresten (u.a. mit angetrockneten, verwelkten Salat) verunreinigt.

Die Geschirrspülbrause war verunreinigt

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 22.08.2025

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen