5.)
Enderzeugnisse, die die Vermehrung von pathogener Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.
Buffet:
Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen, u.a. wurde Reis mit einer Oberflächentemperatur von +40°C gemessen.
6.)
Lebensmittel (Sprossen) wurden derart behandelt und in den Verkehr gebracht, dass sie der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.
Im Betrieb wurde eine Probe mit der Bezeichnung „Sprossen ungekühlt aus der Küche“ entnommen und zur Untersuchung an das Hessische Landeslabor (LHL) übermittelt.
Die Probe wurde seitens des LHL im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung in mehrfacher Hinsicht beanstandet.
Der Gehalt an Escherichia coli überschritt den Warnwert der DGHM (Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher.
Überschreitungen des Richtwertes deuten auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hin. Überschreitungen des Warnwertes geben einen Hinweis darauf, dass die Prinzipien einer guten Herstellungs- und Hygienepraxis verletzt wurden.
7.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Theke/Tresen:
Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt und augenscheinlich schimmlig.
Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt.
Der Grill war über der Bratstelle mit dicken schwarzen Verkrustungen verunreinigt.
Küche:
Es wurde eine Insektenklebefalle unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.
Lagerbereich Flur:
Es wurden Lebensmittelbehälter (Ölkannen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Kühlraum Getränke:
Es wurden Lebensmittelbehälter (Zitronen im GN-Behälter) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Kühlraum Gemüse:
Es wurden Lebensmittelbehälter (Beutel mit Kartoffeln, Eimer mit div. Lebensmittel u.a. Pilze) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Kühlraum Fleisch:
Der Regalwagen war an den Aufliegeflächen der GN-Bleche verunreinigt.
8.)
Geflügelfleisch, Nebenprodukte der Schlachtung sowie sonstiges Fleisch wurde bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.
Buffet:
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen, u.a. lagerte im Eis, auf einer dicken Kunststoffplatte, geschnittenes Hähnchenfleisch mit einer Oberflächentemperatur von +15°C (Soll +4°C).
Küche:
In einer Kühltruhe lagerte:
- geschnittenes Hähnchenfleisch bei einer Kerntemperatur von +9,6°C (Soll +4°C);
- geschnittene Leber bei einer Kerntemperatur von +11°C (Soll +3°C);
- geschnittenes Schweinefleisch bei einer Kerntemperatur von +11,6°C (Soll +7°C).
9.)
Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.
Theke/Tresen:
Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Teilweise standen Kunststoffspäne ab.
10.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend
Theke/Tresen:
Die Schrankinnenseiten der Unterschränke waren verschmutzt.
Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
Das Geschirrregal war verunreinigt.
Küche:
Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verkalkt und verunreinigt.
Der Kombidämpfer neben der Scherbeneismaschine war auf der Oberfläche verunreinigt.
Spülküche:
Die Geschirrspülbrause war am Bedienhebel und Griff verunreinigt.
Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt und lagerten unsachgemäß in einem Behälter mit einer trüben Flüssigkeitsansammlung.
Die Düsen der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
11.)
Am Handwaschbecken im Bereich Theke/Tresen und am Handwaschbecken im Bereich der Personaltoilette war das ordnungsgemäße Waschen der Hände nicht möglich.
Theke/Tresen:
Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.
Personaltoilette:
Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
12.)
Lebensmittel, bei denen die Auftauflüssigkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt, wurden aufgetaut, ohne dass die Tauflüssigkeit abließen konnte.
Es wurden marinierte Hähnchenbrüste so aufgetaut, dass diese im eigenen Tauwasser lagen.
13.)
In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen.
Lagerraum außen zugänglich:
Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. In verschiedenen Randbereichen, zwischen und unter Regalen wurde Schadnagerkot festgestellt. In diesem Bereich lagerten u.a. Getränke, Mitnahmeschalen und Lebensmittel wie Glasnudeln, Reis, Saucen.