'Pizzeria Ristorante Paolo' der Gebrüder Cimino GmbH

Schloßstraße 83

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 21.07.2025

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schabenbefall, ein Schadnagerbefall und ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen, Fruchtfliegen sowie Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Schadnager, Schaben, Stubenfliegen, Fruchtfliegen, Ameisen) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitung/Teig: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Die Schneidebretter, mehrere Gastronorm-Behälter, der Tischdosenöffner sowie die Leiter waren verunreinigt. Auch mehrere Steckdosen, der Teigkneter, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Kabelkanal, die Einsatzscheiben der Gemüsereibe und diverse Einrichtungsgegenstände, darunter Unterbauten, wiesen Verunreinigungen mit u. a. Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern auf. Zudem stand ein Putzeimer mit Schmutzwasser direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel, wie eine Hackfleischsoße, bei nicht angemessener Temperatur von +27,5 °C vorrätig gehalten.

Kühlraum: Die Außenwand des Kühlraums war verunreinigt, ebenso wie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Der Verdampfer wies schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Zudem wurden Gastrobehälter mit Lebensmitteln auf dem Boden gelagert, obwohl diese üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Darüber hinaus wurden Lebensmittel wie Käse unabgedeckt gelagert, was eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht ausschloss. Ein Stück Käse lag unverpackt unmittelbar unter dem Verdampfer, von dem Kondenswasser heruntertropfte.

Vorbereitung 2: Die Aufschnittmaschine und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt, wobei die Tiefkühltruhe zudem stark vereist war. Einrichtungsgegenstände wiesen Schadnagerkot auf und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Schadnagerkot verunreinigt. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden im Schadnagerkot abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung verhindert wurde. Die Außentür war nicht geschlossen und somit waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, zumal die Tür nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet war. Im Tiefkühlschrank wurde eine zerrissene Kartonage gelagert. Einige Messer waren in einen Spalt der Arbeitsplatte gesteckt, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, sodass eine Kontamination der damit geschnittenen Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Im Tiefkühlschrank wurden unverpackte, unabgedeckte Lebensmittel wie Schinken gelagert, was eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht ausschloss. Zudem befanden sich tiefgefrorene Lebensmittel ohne Bezeichnung, Einfrierdatum und Herkunft im Vorrat, sodass Alter und Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei bestimmt werden konnten. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Fleischwaren bei einer nicht angemessenen Temperatur von -7,0 °C gelagert, wodurch die Tiefkühlkette unterbrochen war.

Lagerraum klein: Der Behälter mit Sauce und eine Kartonage waren verunreinigt, die Kartonage war auch mit Schadnagerkot kontaminiert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Schadnagerkot, Schmierspuren und Fraßspuren von Schadnagern.

Spülbereich: Die Wände waren teilweise verunreinigt, ebenso waren die Geschirrspülbrause und das Schneidebrett verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, zudem befand sich hier eine große Wasserlache. Die Silikonfuge der Spüle wies schimmelähnliche Verunreinigungen auf und der Unterbau der Einrichtung war unter anderem mit Schadnagerkot kontaminiert. Ein Putzeimer mit Schmutzwasser stand direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Außerdem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine nachteilige Beeinflussung nicht auszuschließen war.

Kühlraum 2: Der Türgriff und die Türdichtung waren verunreinigt, ebenso der Verdampfer, der mit Kondenswasser verschmutzt war. Der Eimer mit Tomatensoße war ebenfalls verunreinigt, und der Auffangbehälter für das Kondenswasser war mit stark verunreinigtem Wasser gefüllt. Nicht umhüllte frische Eier wurden zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Geschnittene Auberginen befanden sich in einer Kartonage. Zudem wurden eine Vielzahl unverpackter Lebensmittel, wie geschnittene Paprika und Meeresfrüchte, unabgedeckt gelagert, was eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht ausschließen ließ. Lebensmittel wurden so erzeugt, verarbeitet beziehungsweise vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; im „Grana Padano“ wurden eine verunreinigte Schöpfkelle und eine verunreinigte Gabel vom Vortag gelagert.

Bereich Gasherd: Das Mikrowellengerät, mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterbauten, die Dunstabzugsanlage sowie die Gastrobehälter waren verunreinigt. Auch die Wände waren teilweise verschmutzt. Im Kühltisch befanden sich in den Soßen verunreinigte Schöpfkellen und die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem durch eine Wasserlache und Schadnagerkot. Die Ver- und Entsorgungsleitungen waren ebenfalls verschmutzt, unter anderem mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern. Zudem wurden private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände wie Zigaretten und ein Handy aufbewahrt. Leicht verderbliche Lebensmittel, darunter Meeresfrüchte, wurden bei einer nicht angemessenen Temperatur von +5,2 °C vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde.

Lagerraum Getränke: Das Regal und die Ver- sowie Entsorgungsleitungen waren verunreinigt, wobei die Leitungen schimmelähnliche Verschmutzungen aufwiesen. Der Tiefkühlschrank war ebenfalls verunreinigt, unter anderem befanden sich tote Fliegen im Innenraum. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt, unter anderem mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern. Zudem wurden Lebensmittel auf dem Boden gelagert, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personaltoilette: Die Lüftung war verunreinigt, ebenso der Fußboden, der insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt war, unter anderem mit Schadnagerkot, Schmierspuren und Fraßspuren von Schadnagern. Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen, wodurch die Lebensmittel im angrenzenden Raum zum Toilettenbereich einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Zudem wurde im Vorraum der Personaltoilette ein Reinigungsgerät aufbewahrt beziehungsweise gelagert, das in Räumen verwendet wird, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Pizzabereich: Der Kühltisch war verunreinigt, hier wurde eine Schabe festgestellt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren ebenfalls verunreinigt, unter anderem mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Einmalpapierhandtücher in Spendern. Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so wurde Mozzarella in der Aufsatzkühlung bei einer gemessenen Temperatur von +12,6 °C gelagert.

Theke / Tresen: Die Einrichtung und der Weinschrank waren verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung im Innenraum der Maschine nicht mehr sicher und somit nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Schubladen-Dichtung sowie der Innenraum des Getränkekühltresens wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel, beispielsweise geriebener Käse, unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war.

Lagerraum/Keller: Die Fensterbank war verunreinigt, ebenso der Fußboden - insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Zudem wurde eine tote Schabe vorgefunden. Der Wischeimer war ebenfalls stark verunreinigt.

Kühlraum/Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurden Behälter mit Lebensmitteln, wie Gemüse, auf dem Boden gelagert, obwohl diese üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 23.07.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 22.08.2025

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