Noki Sushi & Asia Bar

Schiffergasse 4

65201 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 10.07.2025

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Untergestelle der Arbeitstische waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Fritteuse war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Früchte in Konserven, Gewürzpasten) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrust und Lachsfilet) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Spülbereich Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Fensterbank war verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappkarton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden.

Vorbereitung Sushi: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Behälter für Lebensmittelabfall war verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war verunreinigt. Ein muffiger, schimmelähnlicher Geruch konnte festgestellt werden. Die Silikonfuge an der Arbeitsfläche war schimmelähnlich verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter den Geräten war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende Schwammtücher verwendet. Das Lüftungsgitter der Aufsatzkühleinrichtung war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. In der Kühltheke wurde der vorbereitete Fisch für Sushi zusammen mit verunreinigten Fertigverpackungen (Frischkäse) offen gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Geschnittenes Gemüse, welches für die Zubereitung von Sushi verwendet wird, wurde außerhalb der Kühlung gelagert.

Vorbereitung Reis: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Fensterbank war verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Arbeitsflächen im Bereich der Reiskocher waren verunreinigt. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Es wurde ein Schädlingsbefall (verpuppte Larven) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lager (Depot): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Lachsfilet, Rinderfilet) ohne die Angabe des Datums des Einfrierens vorrätig gehalten. Dadurch war die Lagerdauer nicht mehr nachvollziehbar. Es bestand die Gefahr, dass die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet war. Es wurde ein leichter Rattenbefall festgestellt. Auf dem Fußboden unter dem Lagerregal wurde Rattenkot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Geschnittenes Gemüse wurde in den Gemüsekisten aus Kunststoff offen gelagert.

Gastraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Gemüsekisten) im Gastraum auf den Bänken gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personaltoilette: Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Betriebsstätte allgemein: Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.

Die hygienischen Mängel waren am 11.07.2025 überwiegend abgestellt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2a und b, Kap. II Nr. 1d, Kap. V Nr. 1a und Nr. 1b, Kap VI Nr. 2 und Kap. IX Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 19.08.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden