Harput Bäckerei

Wellritzstraße 12

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 07.07.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kuchentheke im Gastraum: Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Es fehlte ein Handwaschbecken.

Vorbereitung UG: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Dönertheke: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt bzw. nicht bedienbar. Das Tischeinlegeschneidebrett der Dönertheke war beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Des Weiteren war es großflächig mit schimmelähnlichen Verschmutzungen behaftet. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Vorbereitung: Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war undicht. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

Kühlraum UG: Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.

Spülbereich Backstube: Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war vor allem auf den Ablageflächen großflächig mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt.

Backstube: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Gärschrank war großflächig mit braunen, angetrockneten Belägen verunreinigt. Der Stikkenwagen war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Ausscheidungen lagen großflächig in den Eckbereichen des Fußbodens und sogar im Gärschrank. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verar-beiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Frühstücksbuffet: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel (Frischwurst) wurde überschritten. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.

Die Mängel waren am 08.07.2025 weitestgehend behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 a und Nr. 4, Kap. II Nr. 1, 1 f, Kap. V Nr. 1 b, Kap. IX Nr. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002.

Veröffentlichungsdatum: 19.08.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden