DONA EVA

Alstädter Markt 3-5

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 14.07.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war ein Kühlraum verschimmelt, mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt sowie eine Eiswürfelmaschine verschimmelt. Zudem befand sich eine Saladette in einem erheblich verunreinigten Zustand. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 21.07.2025 waren die Mängel behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche (Bereich TK-Truhe):
Auf der Arbeitsfläche befand sich ein weißes Schneidebrett welches großflächig verfärbt war und Rillenbildung aufwies. Des Weiteren war es zum Zeitpunkt der Kontrolle mit Lebensmittelresten verunreinigt, die nicht vom Tag der Kontrolle stammten. An einer Wandhalterung hingen verunreinigte Bedarfsgegenstände. Unter anderem ein Sieb, welches mit Lebensmittelresten verschmutzt war. Eine Küchenmaschine war im Bereich der Rührbesenhalterung mit angetrockneten, krustigen Lebensmittelresten verschmutzt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Die Teigschüssel war mit Schmutzanhaftungen verunreinigt und wies an der Oberfläche Schlieren auf. Die Aufschnittmaschine war insgesamt (Laufmesser, Gehäuse, Schlitten etc.) mit trockenen Lebensmittelresten verschmutzt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Ein Mixer war in einem verunreinigten Zustand. Der Mixbehälter war an der Unterseite mit braunen Anhaftungen verschmutzt. Auf den Innenseiten des Behälters befanden sich Lebensmittelreste. Die Elektroeinheit war mit trockenen Lebensmittelresten und fettigen Anhaftungen verschmutzt.

Küche:
Auf der Arbeitsfläche befand sich ein weißes Schneidebrett, welches großflächig verfärbt war und Rillenbildung aufwies. Des Weiteren war es zum Zeitpunkt der Kontrolle mit Lebensmittelresten verunreinigt, die nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Ein Großteil der vorgefundenen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt:
a) In verunreinigten GN-Behältern wurden Kochutensilien (Schneebesen, Kochlöffel, Presse, Löffel etc..) gelagert. Die Utensilien waren zum Teil mit Lebensmittelresten und fettigen Anhaftungen verunreinigt.
b) Auf einer Ablagefläche befand sich eine verunreinigte Vierkantreibe.

Die Fritteuse befand sich in einem unhygienischen Zustand:
a) Der Frittierkorb war mit krustigen, braunen Anhaftungen verschmutzt.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verunreinigt und verschimmelt war.

Bierkeller:
Die Eiswürfelmaschine befand sich in einem unhygienischen Zustand. An diversen Lebensmittelkontaktflächen wurden augenscheinliche Schwarzschimmelbildung und schmierige Anhaftungen festgestellt.

Theke:
Die Kühlvorrichtung für Eiswürfel war in den Randbereichen mit schwarzen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Kühlraum:
An diversen Stellen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt:

a) An der Lampenabdeckung
b) Am Ablaufschlauch des Kühlverdampfers
c) Am Verdampferschutzgitter
d) Im Ventilatorengehäuse
e) An den Lagerkisten für Obst/Gemüse
f) An den Regalunterseiten

Der Fußboden war mit Schmutzanhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt.

Lagerbereich:
Der Fußboden war nicht unerheblich mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Auf dem verunreinigten Boden stand unmittelbar ein Eimer, der mit Lebensmitteln gefüllt war.

Küche (Bereich TK-Truhe):
Der kleine Tiefkühlschrank war im Innenraum mit Lebensmittelresten und Schmutzrückständen verunreinigt.

Küche:
Die Saladette befand sich in einem unhygienischen und baulich schlechten Zustand:

• Der Innenraum war mit Lebensmittelresten verschmutzt.
• Die Türdichtungen waren stellenweise mit augenscheinlicher Schimmelbildung und Lebensmittelresten verschmutzt.
• Sämtliche Scharniere und Randbereiche waren mit Lebensmittelresten verschmutzt.
• An den Seiten des Deckels wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt. Dieser drohte unkontrolliert auf die in der Nähe befindlichen GN-Behälter mit Lebensmitteln zu fallen.
• Die Randbereiche beim Deckel waren mit krustigen Lebensmittelresten verschmutzt.
• Der Bereich unter dem Schneidebrett war erheblich mit Lebensmittelresten und augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt. Es sammelten sich erhebliche Mengen auf dem Gehäuse der Saladette.
• Die GN-Behälter in der Unterbaukühlung der Saladette waren in den Randbereichen mit Lebensmittelresten verschmutzt. In den Behältern lagerten Speisezutaten. Zum Teil waren diese mit Resten und Krümeln anderer Speisezutaten verunreinigt.
• Die Unterseite des Schneidebretts wies erhebliche Korrosionen auf. Zudem hafteten angetrocknete Lebensmittel an der Unterseite.

Theke:
In der Getränkekühlung wurde stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt:

a) An den Stoßkanten der Türen.
b) Am Verdampferschutzugitter
c) Im Kühlverdampfer

Zudem wurden an der Tropfwanne schleimige, kalkige Anhaftungen festgestellt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Küche:
Die Spülmaschine befand sich in einem verunreinigten Zustand:

a) Die Spülmaschinenkörbe, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in der Spülmaschine befanden und mit Geschirr beladen waren, waren an den Gittern, der Unterseite und den Rand- und Eckbereichen mit roten Anhaftungen und schwarzen Rückständen verschmutzt.
b) Die Randbereiche der Anschlagflächen waren verschmutzt.

Der Bereich unter der Spüle war erheblich verunreinigt:

a) Die Ablagefläche war teils milimeterdick mit Schmutzanhaftungen verunreinigt.
b) Das Abflußrohr war mit braunan Anhaftungen verunreinigt.
c) An der Wand hafteten braune Schmutzanhaftungen.
d) Unter dem Ablauffohr sammelte sich eine braune, schleimig-zähflüssige Masse.

Theke:
Die Randbereiche der Spülmaschine waren mit augenscheinlicher Schwarzschimmelbildung verschmutzt.

Bei der Nachkontrolle am 21.07.2025 waren die Mängel behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 19.08.2025

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