Altstadtbäckerei Pfeifer

Untermarkt 5

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 07.07.2025

Es wurden insbesondere in der Backstube wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise in der Backstube mehrere lebende Schaben unterschiedlicher Populationsstufen vorgefunden. Zudem lagerten Backzutaten in verunreinigten Kunststoffbehältnissen und ein Tisch mit Schubladen für Backzutaten war u.a. mit Gespinsten verunreinigt. Des Weiteren waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

In der Backstube waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Das Metallregal links neben dem "Schubladentisch" befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. U. a. wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt:

a. Ein Großteil des Gestells, der Regalböden sowie der im Regal abgestellten Behältnisse war mit Staub und Schmutzablagerungen belegt.
b. Im Regal befanden sich mehrere Behältnisse mit unterschiedlichen "Konditorpasten", von denen ein großer Teil in Rand- / Deckelbereich mit klebrigen Pastenresten verunreinigt war.
c. Auf einem Regalboden befanden sich mehrere runde Bleche für Tortenböden, die mit trockenen Lebensmittelresten verschmutzt waren.

Rechts neben dem Sauerteigbehälter stand eine Schlagmaschine, deren Gehäuse nicht unerheblich mit krustigen, braunen Anhaftungen verschmutzt war.

In der Backstube wurden Backzutaten bei der vorrätigen Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Rechts neben der Spüleinrichtung befanden sich u. a. ein unsauberer Eimer (innen und außen dunkle Schmutzanhaftungen), in dem sich Hagelsalz befand.

Der unter der Mikrowelle befindliche Tisch mit Schubladen für Backzutaten befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Über den offenen, eingeschobenen Kunststoffkästen mit Backzutaten (u. a. Backmalz und Sesamkörner) waren die darüber liegenden Bereiche mit Gespinsten verunreinigt.

Der Raum, in dem sich der Mehlsilo befand, wurde auch zum Abstellen von mehreren Säcken mit unterschiedlichen Mehlen und Backmischungen genutzt. Dieser Raum war im Wand-/ Deckenbereich erheblich mit einer Vielzahl an Gespinsten belegt. Des Weiteren war der Fußboden im Mehlsilo-Raum deutlich eingestaubt und mit einzelnen toten Insekten belegt.

In der Backstube wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

Beim Betreten der Backstube wurden hauptsächlich im Bereich des Gärraums mehrere lebende Schaben in unterschiedlichen Populationsstufen vorgefunden. Des Weiteren wurden im Bereich der Arbeitstische einzelne lebende Schaben vorgefunden.

Der Reinigungszustand der Backstube war unzureichend.

Vor dem Backofen befand sich ein unsauberer Metallwagen, auf dem zwei erheblich mit krustigen, braunen Ablagerungen verschmutzte Holzbretter als Ablagefläche lagen. Des Weiteren war die untere Abstellfläche des Wagens deutlich mit nicht tagesfrischen Schmutzablagerungen verdreckt.

Die Arbeitstische befanden sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. wurden hier folgende Mängel festgestellt:

a) Im Bereich der Schubladen und in den Bereichen über den Ablageflächen sowie dem Mehlwagen befand sich eine Vielzahl an Gespinsten.
b) Ein Großteil der Schubladen, in denen Bäckerwerkzeuge aufbewahrt wurden, war verunreinigt. Hier waren zum Teil die Schubladenböden mit Schmutzablagerungen belegt. Des Weiteren wurden in den Schubladen einzelne verunreinigte Teigkarten, Streichpaletten und Messer vorgefunden.

Die Mängel wurden behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2):
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 19.08.2025

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