Engwaadstubb

Offenbacher Straße 174

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 22.07.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein
• Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Auf der Speise- und Getränkekarte fehlte die Kenntlichmachung der Allergene und Zusatzstoffe. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden.
• Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war.
• Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
• Es wurden keine ständigen Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechtgehalten und die branchenspezifische Leitlinie zur Erfüllung der HACCP-Grundsätze nur unvollständig angewendet.
• Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird, nicht nach.

2.) Getränketheke
• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Dadurch waren Wände, Decke und die Thekeneinrichtung, insbesondere das Gläserregal, mit Fliegenkot verunreinigt.
• Unter der Doppelspüle sowie im Bereich der Kühlaggregate wurden Mäuse- und Schmierspuren festgestellt. Zudem waren auf dem Fußboden augenscheinlich Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) vorzufinden, was auf einen deutlichen Mäusebefall hinweist.
• Der Getränkekühltresen war stark verunreinigt, insbesondere war der Innenraum, die Türdichtungen, Randbereiche sowie die Kältemaschine augenscheinlich verschimmelt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Die Thekeneinrichtung war stellenweise mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die Wände und Decke war stark mit Fliegenkot verunreinigt.
• Die Ver-/Entsorgungsleitungen unter der Doppelspüle waren stark verunreinigt.

3.) Küche / Lagerbereich
• Im Bereich der Regale neben vorverpackten Lebensmitteln, Gewürzdosen und der Aufschnittmaschine, sowie im Randbereich des Fußbodens wurden deutliche Hinweise auf einen Schädlingsbefall festgestellt. Insbesondere wurden Fraßspuren an Mehlverpackungen, augen-scheinlich Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Schmierspuren von Mäusen vorgefunden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Innenraum des Backofens war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Der Gasherd war verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen (Behälter, Messer), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschlissen und mit älteren Schmutzrückständen verunreinigt.
• Die Dunstabzugsanlage war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
• Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt.

4.) Spülbereich
• Die Geschirrspülbrause war mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die Haubenspülmaschine war mit älteren, schmierigen Rückständen verunreinigt.

5.) Anlieferungsbereich
• Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen/Fußboden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
• Das Insektengitter der Außentür war beschädigt.

6.) Tageskühlraum
• Der Verdampfer war mit Staubflusen verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

7.) Lager (Fasskühlraum)
• Die Fasskühlbox war mit schmierigen stellenweisen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Die Kegverschlüsse des Mehrwegfasses für Apfelwein und Bier waren mit einem pelzigen, schimmelähnlichen Belag verunreinigt.

8.) Lagerraum
• Der Fußboden war stellenweise stark mit fettigen und dunklen Belägen verunreinigt.
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist und im Randbereich der Schiebelemente altverschmutzt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Die Mängel waren am 25.07.2025 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durch ein Fachunternehmen durchgeführt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus der Küche vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle im Betrieb verarbeiteten und hergestellten, sowie in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Handkäse, Salate, Suppen, Fleischgerichte wie Rumpsteak und Schnitzel, Kartoffel- und Nudelgerichte)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 4 Abs. 2 Nr. 1 u. Abs. 3 LMIDV i.V.m. § 5 Abs. 1 u. 2 Nr.1 LMZDV

Veröffentlichungsdatum: 15.08.2025

Offenbach

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