Curry N Tikka

Mozartstr. 19

63526 Erlensee

Verstoß festgestellt am 01.07.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere befanden sich mehrere Unterbaukühlungen in einem unhygienischen Zustand, in denen vorrätig gehaltene, offen gelagerte Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt wurden. Mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. In mehreren Betriebsbereichen war der Reinigungszustand unzureichend.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Theke/Tresen:
In der rechten oberen Kühlschublade befand sich eine Kunststoffflasche mit Kurkumasoße, diese war am Deckel mit angetrockneten Soßenrückständen verunreinigt.

Küche:
Das Schneidbrett der Saladette war erheblich mit dunklen, braunen Schmutzanhaftungen verunreinigt, des Weiteren war es nicht unerheblich verschlissen.

Auf der Spüleinrichtung lagerten Kunststoffschneidbretter, die augenscheinlich schwarz schimmelähnlich versport waren.

Auf dem Pizzaofen befand sich ein stark verschlissener, mit schwarzen Schmutzanhaftungen verunreinigter Pizzaschieber.

Die Frittierkörbe der Fritteuse waren insbesondere an den Griffstücken mit Fettanhaftungen verunreinigt. Außerdem waren die Frittierkörbe mit krustigen Frittierrückständen verunreinigt.

Küchennebenraum:
Auf dem Edelstahlarbeitstisch befand sich ein rotes sowie ein grünes Schneidbrett. Diese waren im Bereich der Arbeitsfläche nicht unerheblich aufgeraut und verunreinigt. Des Weiteren war der Einstichdorn des Tischdosenöffners mit braun-krustigen Lebensmittelrückständen verunreinigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Die Unterbaukühlung gegenüber der Saladette, in der sich u.a. unverpacktes, vorgegartes Hähnchenfleisch, offene rohe Scampi, sowie diverse offene Saucen befanden, befand sich in einem unhygienischen Zustand. Der Innenraum war im Boden- und Wandbereich stellenweise mit Lebensmittelresten sowie Flüssigkeitsansammlungen verunreinigt. Des Weiteren waren die Einlegeroste augenscheinlich mit schwarzen, schimmelähnlichen Sporen verunreinigt.

Die Unterbaukühlung des Arbeitstisches, links neben der Saladette, befand sich in einem deutlich verunreinigten Zustand. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten in dieser Kühleinrichtung in offenen Behältnissen u.a. rohe Hähnchenschenkel, diverse Soßen, geschnittene Zwiebeln, sowie vorgegartes Hähnchenfleisch und vorgeschnittene rohe Zucchini und Paprika. Im hinteren Bereich befand sich eine deutlich verunreinigte Kunststofffolie. Der Innenraum war in den Bereichen Rückwand sowie Decke erheblich mit braunen, schmierigen, krustigen Lebensmittelrückständen verdreckt und augenscheinlich weiß versport. Der Innenboden war mit angetrockneten Zwiebeln, sowie braunen und weißen krustigen Anhaftungen verunreinigt.

Neben der Brateinrichtung befand sich ein Edelstahlkästchen, in dem sich zum Zeitpunkt der Kontrolle diverse Gewürze befanden. Das Edelstahlkästchen war an den Innenseiten mit krustigen Gewürzrückständen, sowie an den Außenseiten mit Fettanhaftungen verunreinigt.

Küchennebenraum:
Die Langnese-Kühltruhe befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem unhygienischen Zustand. U. a. wurde festgestellt:
a. Die Truhendeckel waren an den Außenseiten nicht unerheblich mit braunen klebrigen Schmutzanhaftungen verunreinigt. An der Innenseite kam es stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung.
b. Die Laufschienen der Truhendeckel waren mit Lebensmittelresten verunreinigt.
c. Auf dem Innenboden der Truhe wurden trübe Flüssigkeits- sowie Schmutzansammlungen festgestellt.
d. Im Inneren der Truhe lagerte vorgegartes unverpacktes Hackfleisch sowie eine offene braune Sauce.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke/Tresen:
Die Türdichtungen der Unterbaukühlung waren mit schwarzen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt.

Küche:
Im Bereich des Pizzaofens befanden sich mehrere runde Bleche, von denen ein Großteil mit verunreinigter und beschädigter Alufolie ausgelegt war.

Auf der Oberseite des Tischofens befand sich ein GN-Behältnis, in dem sich eine ölige, gelbliche Flüssigkeit befand. Dieses Behältnis war nicht unerheblich mit Mehl sowie festen braun-schwarzen Anhaftungen verunreinigt.

Lager im Nebengebäude:
Die Türdichtungen des Standkühlschrankes im Lagerraum waren erheblich schwarz schimmelähnlich verunreinigt.

Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Küchennebenraum:
Die Edelstahlarbeitsfläche oberhalb der Teigmaschine war in einem unübersichtlichen und unhygienischen Zustand. U. a. wurde festgestellt:
- Pfannen, deren Oberflächen teils deutlich verschlissen waren
- eine elektrische Küchenmaschine, die nicht unerhebliche Beschädigungen, sowie Verunreinigungen durch braune, angetrocknete Flüssigkeiten aufwies.

In dem Edelstahlregal, oberhalb der Spüleinrichtung, lagerte ein stark beschädigter Standmixer. Dieser war an den Außenseiten mit Klebeband beklebt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Theke/Tresen:
Die Klarspüleinrichtung des Spülboys war mit schwarzen, schmierigen Anhaftungen verunreinigt (NB Nr. 11).

Küche:
Der gesamte Boden, speziell unter den Einrichtungsgegenständen war teils mit dunklen, schmierigen Lebensmittelresten verunreinigt.

Ein Großteil der Einrichtungsgegenstände war an den Außenverkleidungen nicht unerheblich mit diversen Schmutz und Fettansammlungen verunreinigt. unter anderem waren davon betroffen (NB Nr. 24):
a. der Pizzaofen im Bereich des Handwaschbeckens
b. der Arbeitstisch mit Steinplatte neben dem Pizzaofen
c. die Saladette
d. der Fliesenarbeitstisch gegenüber der Saladette
e. der Edelstahlarbeitstisch inkl. der Unterbaukühleinrichtung links neben der Saladette
f. die Fritteuse
g. die Zutatenkühlung gegenüber der Brateinrichtung

Der Wandvorsprung hinter dem Arbeitstisch mit Steinplatte war mit Fett- und Schmutzansammlungen verunreinigt. Des Weiteren wurden hinter dem Arbeitstisch, im Bereich des erheblich verschmutzen Bodens, u. a. ein Eimerdeckel, eine Papiertüte sowie ein Abzieher vorgefunden.

Der Reiskocher war an den Außenseiten mit Fettanhaftungen verunreinigt.

Unterhalb der Brateinrichtung befanden sich mehrere Pfannen, die an den Außenseiten mit schwarzen krustigen Anhaftungen verunreinigt waren. Die Pfannen lagerten auf einem mit Fett verunreinigten Pappkarton.

Der Abzugschacht der Dunstabzugshaube über der Fritteuse war nicht unerheblich mit schwarz braunen Fettansammlungen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich keine Filtereinsätze in den Dunstabzugshauben.

Küchennebenraum:
Unterhalb der Spüleinrichtung lagerten Kochtöpfe, die an den Außenseiten mit schwarzen krustigen Anhaftungen verunreinigt waren.

Die Spülmaschine war im Innenraum nicht unerheblich mit einem rötlichen, schmierigen Belag und Kalkablagerungen verunreinigt.

Der gesamte Bodenbereich war mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Des Weiteren war der Bodenbereich unter den Einrichtungsgegenständen unter anderem mit Zwiebelschalen verunreinigt.

6.)
In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlten am Handwaschbecken die zwingend erforderlichen hygienischen Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände. Eine ordnungsgemäße Handhygiene war nicht gewährleistet.

Personaltoilette:
Es fehlte das Einmalpapier zum ordnungsgemäßen Trocknen der Hände.

7.)
Es wurden Lebensmittel in ungeeigneten Kontaktmaterialien (Abfalltüte) gelagert bzw. kamen mit diesen in Berührung.

Küchennebenraum:
Neben der Teigmaschine befand sich eine TK-Truhe, Im inneren der TK-Truhe lagerte eine Abfalltüte mit vorgegartem sowie gewürztem Reis und Hähnchenfleisch.

In der Nachkontrolle am 18.07.2025 waren die Mängel vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 7.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 31 Abs. 1 LFGB i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

Veröffentlichungsdatum: 05.08.2025

Main-Kinzig-Kreis

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