Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel einschließlich eines starken Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
Theke / Tresen: In der Theke wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Insbesondere unter der Getränkekühlung (Thekenkühlung) befanden sich vermehrt Schaben. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und die Dichtungen der Getränkekühlungen waren verunreinigt. Die Wände waren mit alten Silikonresten teilweise verunreinigt. Die Getränkekühlungen waren von außen, innen und hinter den Lüftungsschlitzen verunreinigt und die Oberflächen waren klebrig. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren schimmelartig verunreinigt. Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Küche: In der Küche wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Schaben wurden auch an der Wand, den Einrichtungen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand; der Fußboden war verunreinigt und sämtliche Ausrüstungen sowie die Einrichtung und die Füße der Einrichtung, die Versorgungsleitung und die Dunstabzugsanlage waren altverschmutzt.
Lager: Auf dem Fußboden wurde eine Schabe festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regale waren verunreinigt und verstaubt. Außerdem wurden im Gefrierfach Eiswürfelbehälter unabgedeckt gelagert und auf den Eiswürfelbehältern lagen verpackte Lebensmittel. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Personaltoilette: Der gesamte Toilettenvorraumbereich (Standort Handwaschbecken) war sehr stark verschmutzt. Der Wandanstrich war verbraucht und ebenfalls stark verschmutzt. Auch hier wurde ein Schabenbefall festgestellt; auf dem Fußboden lag eine Schabe.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.05.20205 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.