Café Waldhof

Waldhof 1

63505 Langenselbold

Verstoß festgestellt am 26.04.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Zudem wurde eine Vielzahl von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel im Betrieb vorgefunden.

Nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel wurden in den Verkehr gebracht.

Thekenbereich:

In einer Unterthekenschublade befanden sich u. a.:
• Eine geöffnete Flasche Orangensaft in der sich weiße, flockige Ablagerungen befanden.
• Eine bombierte Packung Bio-Haferdrink.

In dem Lebensmittelkühlschrank befanden sich u. a.:
• Zwei 1 kg Packungen mit Cheddar in Scheiben. In den Packungen waren die
Käsescheiben zum Teil augenscheinlich versport und stellenweise angetrocknet.
• Ein 1000 g Eimer mit Mozzarella, dessen Deckel leicht bombiert war.

In einem verunreinigten (die Einlegeböden, das Lüftungsgitter und die Innenwände waren stellenweise augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt), großen Lebensmittelkühlschrank wurde eine Vielzahl an unterschiedlichen Lebensmitteln aufbewahrt, von denen ein großer Teil offensichtlich überlagert und/oder verdorben war. U. a. wurde Folgendes vorgefunden bzw. festgestellt:
• Ein Block Schnittkäse Gouda mit weiß-grauen Schimmelflecken.
• Ein angebrochener kleiner Eimer Sahne-Joghurt griechischer Art mit dem MHD 19.03.25, der im Innenrandbereich verschimmelt war.
• Ein fauliger, matschiger Lollo Rosso Salatkopf.
• Ein bombierter 1000 g Eimer Joghurt mit dem MHD 12.06.24.
• Ein augenscheinlich versportes Glas Miracle Whip mit MHD 13.08.2023.
• Eine angebrochene Rama sooo Buttrig mit verschimmeltem Inhalt mit dem MHD 23.06.24.
• Ein angebrochenes Glas ORO Pesto verde mit verschimmeltem Inhalt.
• Eine Packung gekochter Hinterschinken mit schleimigem Inhalt. Das MHD war nicht mehr zu erkennen.
• Einzelne verschimmelte Zitronen.
• Ein welker Kopf China-Kohl mit dunklen Stellen.
• Ein Kunststoffbehälter, in dem sich augenscheinlich verschimmelte, mit Frischkäse gefüllte Peperonis befanden.
• Ein Kunststoffbehälter mit verschimmelten Käsescheiben.
• Eine Packung mit augenscheinlich überlagertem gekochtem Schinken (gelblich verfärbe Ränder) ohne Etikett.

Links neben dem Lebensmittelkühlschrank befand sich ein Gefrierschrank, in dem Lebensmittel zum Teil unsachgemäß eingefroren wurden. U. a. wurde
Folgendes festgestellt:
• Eine offene Packung mit Käsetalern, die augenscheinlich schon Frostbrand hatten.

In einer Gefriertruhe wurden Lebensmittel unsachgemäß eingefroren. U. a. wurde Folgendes festgestellt:
• Teigfladen, die unverpackt eingefroren wurden und deutliche Frostbrandstellen hatten.
• Eine angebrochen Packung Schokoladeneis, welches augenscheinlich schon vertrocknet war, mit dem MHD 31.01.24.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht der Herstellervorgabe entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Im Küchenraum befand sich ein gelber Kunststoffkasten mit der Aufschrift METRO.
In diesem Kunststoffkasten befanden sich sechs Packungen Graved Lachs, die mit "Reduziert 30 %" beklebt waren.
Für diese Packungen wurde offensichtlich die Kühlkette nicht eingehalten. In einer Packung wurde eine Kerntemperatur von 14,1 °C gemessen. Laut Angabe auf der Verpackung lag die maximale Lagertemperatur bei 7 °C.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:

Der Fritteusenkorb war nicht unerheblich mit dunkelbraunen bis schwarzen Anhaftungen belegt.

Ein Teil der vorgefundenen Gewürzbehälter war mit klebrigen Belägen belegt.

Der metallene Messerkopf eines Stabmixers hatte dunkelbraune Verfärbungen.

Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit ein unsicheres Lebensmittel in der Küche in den Verkehr gebracht.

Küche:

In einem verunreinigten (die Einlegeböden, das Lüftungsgitter und die Innenwände waren stellenweise augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt), großen Lebensmittelkühlschrank, wurde eine Vielzahl an unterschiedlichen Lebensmitteln aufbewahrt, von denen ein großer Teil offensichtlich überlagert und/oder verdorben war. Es wurde Folgendes vorgefunden bzw. festgestellt.

• Eine 1,096 kg Packung Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 08.02.25.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich:

Der Innenboden der Unterthekenkühlung war großflächig mit bräunlichen Flecken verschmutzt. Des Weiteren waren die Getränkeschubladen augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt.

Der Tortenkühlschrank, in dem während der Kontrolle mehrere Torten aufbewahrt wurden, befand sich in einem schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u. a. Folgendes festgestellt.
- Der Innenboden war in den Randbereichen verunreinigt.
- Die Lüftungswalzen der Kühlung waren augenscheinlich deutlich verschimmelt.

Im Gastraum befand sich ein Lebensmittelkühlschrank, dessen Einlegeböden und der Innenboden stellenweise verunreinigt waren.

Küche:

Links neben einem Gefrierschrank wurden verschiedene GN-Behälter unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

Der Innenraum der Mikrowelle war mit augenscheinlich nicht vom Kontrolltag stammenden Belägen verunreinigt.

In einem verunreinigten (die Einlegeböden, das Lüftungsgitter und die Innenwände waren stellenweise augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt), großen Lebensmittelkühlschrank, wurde eine Vielzahl an unterschiedlichen Lebensmitteln aufbewahrt, von denen ein großer Teil offensichtlich überlagert und/oder verdorben war. U.a. wurde Folgendes vorgefunden bzw. festgestellt:
• Ein augenscheinlich äußerlich verportes Glas Ajvar mit dem MHD 05.06.2022.
• Ein angebrochenes, augenscheinlich äußerlich versportes Glas Kapern mit dem MHD 21.11.2026.
• Ein augenscheinlich äußerlich verportes Glas mit nicht ersichtlichem Inhalt.
• Ein augenscheinlich äußerlich verportes Glas mit Sardellen mit dem MHD 11.04.2025.
• In einem angebrochenen Glas mit stark verrostetem Deckel befanden sich Kapern.
• Im Kühlschrank befand sich eine benutzte Sprühsahne, deren Tülle mit trockenen Sahneresten belegt war.

Links neben dem Lebensmittelkühlschrank befand sich ein Gefrierschrank, in dem Lebensmittel zum Teil unsachgemäß eingefroren wurden. U. a. wurde folgendes festgestellt:
• Im Gefrierschrank lagen unverpackte Backwaren (Baguette, Hörnchen), die unmittelbar auf anderen Lebensmitteln lagen.
• Ein gebackener Kuchen, der in der mangelhaft verpackt in der Springform eingefroren wurde und andere Lebensmittel unmittelbar auf dem Kuchen abgelegt wurden.

6.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Thekenbereich:

Das Nachspülgerät des Spülboys war unter der Abdeckung und in den Randbereichen mit dunklen Ablagerungen verschmutzt.

Das Tropfblech und die Ablauföffnung der Zapftheke war mit dunklen Ablagerungen belegt.

Das Messertauchbecken für die Tortenmesser, in dem sich während der Kontrolle drei Messer aufbewahrt wurden, befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt:
- Die im Deckel befindliche Gummilippe war verschlissen.
- Die Innenseite des Deckels war stellenweise mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.
- Die im Behälter befindliche Kunststoffscheibe war stellenweise mit bräunlichen Anhaftungen belegt.

Küche:

Der Fußboden in der Küche war unsauber. Dieser war speziell in den Randbereichen und unter den Einrichtungsgegenständen mit diversen nicht tagesfrischen Schmutzablagerungen verunreinigt.

Die Spülmaschine war in den Randbereichen des Innenraums mit schmierigen rötlichen Anhaftungen verunreinigt.

7.)
In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen.

Thekenbereich:

Der Fußboden unter der Theke war in den Randbereichen mit Schadnagerkot verunreinigt.

Lagerbereich:

In den Randbereichen wurde an zumindest einer Stelle augenscheinliche Schadnagerspuren festgestellt.

8.)
In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:

Das Handwaschbecken war mit einem Eimer sowie einer Gebrauchsanweisung belegt und somit nicht uneingeschränkt benutzbar (Nr. 19).

Personaltoilette:

Während der Kontrolle lief aus dem Wasserhahn des Handwaschbeckens kein warmes Wasser.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.
Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 3 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 6 Abs. 2 LMIDV i.V.m. Art 24 Abs. 1 der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO 178/2002.
Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 7)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 8)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2025

Main-Kinzig-Kreis

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