CAFROST GmbH

Odenwaldring 8 - 12

64589 Stockstadt

Verstoß festgestellt am 12.05.2025

Küche
- Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Hierdurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Händewaschen Verunreinigungen an den Händen des Personals haften bleiben und diese im weiteren Arbeitsprozess mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Der Innenraum des Kombidämpfers, der üblicherweise in Kontakt mit Lebensmitteln kommt, war verunreinigt.
- Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die in den Schrauben und Fugen anhaftenden Verunreinigungen befanden sich direkt über dem offenen Produkt. Durch die Antriebsvibrationen hätte die Verunreinigung auf das Produkt übertragen werden können.

Produktion
- Die Außentür war nicht verschlossen, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Es bestand die Gefahr, dass Lebensmittel durch den Kontakt mit Schädlingen kontaminiert werden.
- Der Fußbodenabfluss im Gärraum war schimmelähnlich verunreinigt. Aus dem Abfluss wurde ein dumpf-muffiger Geruch wahrgenommen. Durch Aerosole waren die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
- Die Streben links neben dem offenen Produkt im Gärraum waren ebenfalls stark schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Kopfmaschine der Sesamanlage war im Innenraum stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt. Eine braune Flüssigkeit löste sich und tropfte auf die darunter liegenden Teiglinge.
- Die Streben über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Decke über der Produktionslinie mit offenen Produkten war verunreinigt.
- Die Steckdosen über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Antriebsmotoren direkt über den Transportbändern waren verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel transportiert. Durch die Bewegung der Motoren konnten sich diese Verunreinigungen lösen und auf das Produkt fallen.
- Die Decke des Gärraums war verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel gelagert.
- Das Gestänge im Gärraum war stark schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter wurden die offenen Teiglinge transportiert. Es tropfte bereits verunreinigte Flüssigkeit auf die Produkte herab.
- Die Transportbänder im Gärraum, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verunreinigt.
- Der Durchlauftunnel im Gärraum war in den Ecken sowie im oberen Bereich direkt über dem offenen Lebensmittel stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittel mit ungeeigneten Materialien (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.
- Der für die Lebensmittelherstellung (Teig) genutzte Wasserschlauch war von innen verunreinigt.
- Der Trichter, durch den der Teig transportiert wurde, war nicht so gebaut, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich war.
- Der Innenraum des Schockfrosters (Linie Omelett) war verunreinigt. Insbesondere wurden Verunreinigungen an der Decke, den Wänden sowie dem Fußboden festgestellt. In dem Schockfroster werden üblicherweise die offenen Produkte gefrostet. Durch die darin stark herrschende Luftverwirbelung konnten die Verunreinigungen im ganzen Raum verteilt werden.
- Die Oberfläche der Bänder des Schockfrosters waren verunreinigt. Die Produkte werden üblicherweise direkt auf diesen Bändern zum Schockfroster transportiert.

§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV).

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2025

Groß-Gerau

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64521 Groß-Gerau