Alina's Döner

Ostring 7

65205 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 14.04.2025

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lager (Neu): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wanddurchbruch der ehemaligen Toilettenanlage war nicht verschlossen.

Verkauf: Der Wandanstrich war verbraucht.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Löcher der ehemaligen Steckdosen. Die Geschirrspülbrause war defekt und verunreinigt.

Lagerbereich/Flur: Es bestand die Gefahr, dass Gäste an die Lebensmittel in den Kühleinrichtungen gelangten.

Personaltoilette: Die Türen aller im Toilettenvorraum liegenden Türen standen offen.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 a, b und c, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

Stadtverwaltung

Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden