Schaan GmbH & Co KG Bäckereigroßbetrieb - Filiale Neu-Isenburg

Bahnhofstraße 224

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 15.05.2025

Erhebliche Verunreinigung. Aufgrund der augenscheinlich verschimmelten Bedienkühltheke wurde das Vorrätighalten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Bienenstich, Käsekuchen, Erdbeercremekuchen, Apfelkuchen und belegte Brötchen) aus der verunreinigten Bedienkühltheke im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt. Bei den Nachkontrollen am 19. und 21.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben gewesen.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel wie Bienenstich, Käsekuchen, Erdbeercremekuchen, Apfelkuchen und belegte Brötchen

Die Bedienkühltheke war im Bereich der Ventilation, Innenraum und Randbereiche, augenscheinlich verschimmelt. Eine unschädliche Beseitigung der vorrätig gehaltenen, verzehrfertigen Lebensmittel hat während der Kontrolle stattgefunden. Die in der Bedientheke vorrätig gehaltenen Lebensmittel (Bienenstich, Käsekuchen, Erdbeercremekuchen, Apfelkuchen und belegte Brötchen) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Entsorgung; gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 26.05.2025

Aufgrund der festgestellten Hygienemängel war zu erkennen, dass der vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsplan nicht eingehalten wurde.

Beseitigung der Hygienemängel, Einhaltung Reinigungs- und Desinfektionsplan

Behoben am 26.05.2025

Die Betriebsleitung kam zum wiederholten Mal der Verpflichtung nicht nach, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird.

Schulung des Personals

Behoben am 26.05.2025

Eine Dokumentation des Schädlingsmonitoringergebnisses (Befall ja / nein, welche Menge Köder wurden ausgelegt und wie viel fehlt davon sowie ggf. getroffene Maßnahmen) konnte nicht eingesehen werden.

Gewährung des Einblicks in das Schädlingsmonitoring

Behoben am 26.05.2025

Verkaufstheke
• Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet.
• Die Backblechhandschuhe waren verunreinigt.
• Die Thekeneinrichtung war stellenweise beschädigt.
• Die UV-Lampe der elektrischen Insektenfalle war nicht mehr funktionstüchtig.

Vorbereitungsbereich
• Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher / Durchlauferhitzer war nicht eingeschaltet.
• Das Abwasserrohr des Handwaschbeckens war verstopft.
• Die Deckenverkleidung war stellenweise beschädigt, unter anderem waren dadurch Öffnungen im Deckenbereich vorzufinden.
• Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt.
• Die Wände waren im Bereich des Schaltschranks beschädigt (Risse); in den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher.

Reinigung und Desinfektion; Austausch defekter Gegenstände

Behoben am 26.05.2025

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO(EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap.XIa Nr.2 iVm Nr.1a und 3, Anh. II Kap.IX Nr.4, Art. 4 Abs.3b VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.06.2025

Offenbach

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63128 Dietzenbach