N‘ FESS-Kebap

Backesweg 55

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 14.04.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Unter anderem waren in verschiedenen Betriebsbereichen Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. In der Garage wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt. Zudem wurden in mehreren Kühleinrichtungen Geflügelfleisch, Nebenprodukte der Schlachtung und sonstiges Fleisch bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Thekenbereiche:
Das elektrische Dönermesser war im Bereich unter dem Rundmesser nicht unerheblich mit nicht tagesfrischen, krustigen, trockenen Lebensmittelresten verunreinigt.

Vorbereitung:
In einem Unterschrank befand sich ein, als gereinigt abgestellter, Fleischwolf, bei dem die eingesetzte Lochscheibe noch mit einzelnen trockenen Fleischpartikel belegt war.

Spülbereich:
Auf einem Edelstahlhängeschrank wurden ein größerer Topf und zwei Pfannen als gereinigt abgelegt. Diese waren jedoch noch mit trockenen Schmutzpartikeln belegt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung in der Garage nicht vor Kontamination geschützt.

Lagerbereich und Kühlhaus in der Garage:
In einer verschmutzten, renovierungsbedürftigen Garage, in der sich auch ein Kühlhaus befand, wurden Lebensmittel unter ungeeigneten und unhygienischen Bedingungen aufbewahrt bzw. gelagert. In der Garage befanden sich u. a. mehrere Packungen mit Gewürzen und eine Gefriertruhe, die u.a. unmittelbar neben Säcken mit Müll, Autoreifen, ausrangieren Gerätschaften und Malerwerkzeug gelagert wurden.

Geflügelfleisch, Nebenprodukte der Schlachtung und sonstiges Fleisch wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Thekenbereiche:
Zum Zeitpunkt Kontrolle wurden in der Kühlvitrine eine zu warme Temperatur gemessen. In der Vitrine wurden unterschiedliche Fleischerzeugnisse und Spieße mit Innereien angeboten bzw. gelagert. Aufgrund dieser Feststellung wurden in unterschiedlichen Produkten folgende Kerntemperaturen (KT) gemessen:
- Köfte ungebraten - KT 10,5 °C
- Spieße mit Leberstücken - KT 12,1 °C

Vorbereitung:
In einem doppeltürigen Kühlschrank wurde eine zu hohe Temperatur festgestellt. Daraufhin wurden im Kühlschrank in verschieden Lebensmitteln u. a. folgende Kerntemperaturen (KT) gemessen:
a. Hähnchenbrustfilet: 7,5 °C KT
b. Spieß, der mit Hähnchenfleisch bestückt war: 9,0 °C KT
c. Koteletts: 9,6°C KT
d. Fleischabschnitte, die in einem ungeeigneten gelben Müllsack aufbewahrt wurden: 11,4 °C KT

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Lagerbereich und Kühlhaus in der Garage:
Die Gefriertruhe, in der unterschiedliche verpackte und selbst verpackte Lebensmittel aufbewahrt wurden, befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. wurde Folgendes festgestellt:
- Die Gefriertruhe war in den Bereichen der Schiebedeckel und des Gehäuserahmens mit diversen Schmutzanhaftungen belegt.
- In einer mangelhaft verschlossenen Plastiktüte wurden Fleischstücke unsachgemäß eingefroren.

Lagerbereich und Kühlhaus in der Garage:
Das Kühlhaus befand sich in einem schlecht baulichen und hygienischen Zustand. U. a. wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt:
- Die Türinnenseite war mit einer sich stellenweise ablösenden, mehrfach beschädigten Schutzfolie beklebt.
- Der Fußboden war mit diversen Schmutzablagerungen verunreinigt und die ursprünglich graue Bodenbeschichtung hatte sich an mehreren Stellen abgelöst.
- Die Innenwände waren an unterschiedlichen Stellen mit verschiedenen Schmutzflecken und augenscheinlichen schwarzen Sporen belegt.
- Das Lüfterradgitter des Verdampfers war deutlich mit grauen Flusen belegt.
- Im Kühlhaus wurden verschiedene Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Fußboden gelagert.

Lager (Keller):
Während der Kontrolle wurden im Keller sieben Steigen à 20 Becher Ayran bei Raumtemperatur gelagert. In der Packung wurde eine Kerntemperatur von 17,6 °C gemessen. Laut dem Becheraufdruck betrug die maximale Lagertemperatur für dieses Produkt 8 °C.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.04.2025 waren die Mängel teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 g Tier-LMHV i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 Tier-LMHV.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 28.05.2025

Main-Kinzig-Kreis

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