Wiederholt hygienische Mängel
1. Unmittelbar auf dem Kopfsteinplaster wurden offene Körbe mit Backwaren (Brote, Brötchen, Berliner etc.) gelagert, so dass die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung (Witterungseinflüsse, Schmutz etc.) ausgesetzt waren.
2. Der aufgestellte Pavillon war an den Seiten und hinten offen, Seitenteile zum Schutz vor einer nachteiligen Beeinflussung (Staub, Witterungseinflüsse etc.) fehlten.
3. Eine Handwaschgelegenheit mit kaltem und warmen Wasser zur hygienischen Händereinigung sowie ein Spender mit Handseife und Papierhandtücher fehlten.
4. Arbeitskleidung wurde nicht getragen.
5. Der im Verkaufsbereich angebrachte Spuckschutz vor einer nachteiligen Beeinflussung war nicht ausreichend, an den Seiten offen und durch die Kunden zugänglich.
Die Mängel wurden bei der Nachkontrolle größtenteils beseitigt.
§ 2 Nr. 1, § 3 Satz 1, § 10 der Lebensmittelhygieneverordnung i. V. m. § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.