Bamboo Bistro Tante Ha

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.04.2025

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und -urinspuren befanden sich in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie zwischen Einrichtungsgegenständen. Tote Schaben wurden u.a. in der Geschirrspülmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitung: Verunreinigt waren der Stabmixer, die Regalböden, die Wände (teilweise), der Gemüsehobel, die Unterseite des Spülbeckens, der Slicer (Schneidemaschine) sowie weitere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Kontakt kommen (Schäler, Schöpfkelle, Sieb). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Auch das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Die Tür war mit einer toten Schabe verunreinigt und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren u. a. mit Schabenkot verunreinigt. Die Schneidebretter waren verunreinigt und aufgrund der abgenutzten rauen Oberfläche nicht leicht zu reinigen. Ein Kochtopf war außen stark verunreinigt / verfettet. Es wurden zudem Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Backpulver, Zucker und Mehl) und die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Sushirollen gemessen bei +30.5°C). Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (Reis in großer Mülltonne). Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (geschnittener Porree in Plastikkörben, frittierte Lebensmittel gelagert auf bzw. abgedeckt mit Serviertabletts). Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden zudem Behälter unmittelbar auf unabgedeckten Lebensmitteln gelagert (Plastikeimer abgestellt auf mit geschnittenen Champignons, Zucchini, Paprika bzw. Broccoli gefüllten Plastikeimern). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Unterseite der Behälter war nicht auszuschließen.

Showküche / Verkauf: Verunreinigt waren die Arbeitsfläche unter den Geräten, der Bereich hinter dem Menüboard (auch verstaubt), der Grill bzw. seine Bedienungsknöpfe (auch verfettet), der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen (u. a. liegengebliebene Essensreste und Altverschmutzungen), der Kühltisch und der Lüfter im Getränkekühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war mit Mäusekot, Urin- und Fraßspuren verunreinigt. Der Unterschrank des Verkaufstresens war in den Randbereichen mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Der Innenraum des Tellerwärmers war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt und roch stark artfremd. Der Bereich des Kühlmotors der Saladette war sehr stark mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Sehr stark mit Mäusespuren (Kot, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt war zudem der Bereich unter dem Waschbecken. Der Lüfterbereich im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar unter Verpackungen gelagert (offene Sojasprossen unter einem 2,5 kg Beutel Bohnen sowie 2 übereinandergestapelte Schüsseln mit geschnittenem Gemüse). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Lager U1.08.3: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit u.a. Mäusekot und -urinspuren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 03.04.2025 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 20.05.2025

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