Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Zudem wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot und Fraßspuren). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel, eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person sowie eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände wurde angeordnet.
Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Unterbaueinrichtungen, auf dem Fußboden, in und auf mehreren Behältern wurde Mäusekot festgestellt. Mehrere Umverpackungen von Lebensmittelbedarfsgegenständen wiesen Fraßspuren auf. Auf dem Fußboden befanden sich ebenfalls Spuren von Mäusefraß. Zwei Packungen mit Milchbrötchen waren angefressen. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (gekochte Nudeln) unabgedeckt und ungekühlt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet. Zudem wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte: Auf einer Kiste mit offenen Sprossen wurde ein Eimer mit geschnittenem Gemüse gelagert.
Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, insbesondere unter den Einrichtungen und auf zwei Rollwägen, auf denen Lebensmittelbehälter gelagert wurden. Auf dem Fußboden im Bereich zwischen Kühlraum und Personaltoilette befanden sich zudem Fraßspuren. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In zwei verschmutzten grünen Klappkisten wurden gekochte Nudeln aufbewahrt und im Spülbecken wurden Hähnchenflügel im warmen Wasser aufgetaut. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der "eingeweichten" Hähnchenflügel betrug +26,4°C. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde des Weiteren die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten: Die angelieferten Tiefkühlprodukte, u.a. Pangasius Filets, wurden ungekühlt in der Küche gelagert. Gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) wurden zudem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden außerdem in einem verunreinigten Eimer gelagert.
Kühlhaus: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. gekochte Nudeln, gebratenes und frittiertes Geflügel, geschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die gekochten Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.04.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.