Michi no Eki

Breslauer Straße 18

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 19.03.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Türgriff des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen und beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Reis in Eimern) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, insbesondere da der Mülleimer direkt neben den Lebensmitteln gelagert wurde.

Küche: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Anstrich der Fliesen-Wände war beschädig. Zum Teil haben sich Lack-Flakes abgelöst. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark mit Altfett verunreinigt. Die eingesetzten Filter werden als nicht geeignet und als feuergefährlich angesehen. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Türgriffe der Kühlschränke waren verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (roher Lachs) bei einer nicht angemessenen Temperatur (6,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet (verschlissene Eimer mit Ausbrüchen und Farbabrieben), die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Alle Schneidebretter waren von unten zum Teil stark verschimmelt. Es waren Lebensmittelreste von der letzten Benutzung der Oberflächen sichtbar.

Die Mängel waren am 26.03.2025 abgestellt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2 a und b, Kap. V Nr. 1a und 1 b, Kap. IX Nr. 3 und 5 und Kap. X Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004, sowie § 12 des LFGB

Veröffentlichungsdatum: 16.05.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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