Mahbere Kom Eritrea e. V.

Düsseldorfer Straße 13 a

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 07.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden. Der Fußboden war verunreinigt. Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose und es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf der Arbeitsfläche, auf dem Fußboden, in Schubladen unmittelbar neben Messern). Der Herd war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Personaltoilette: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Bei der Nachkontrolle am 08.03.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Bei einer weiteren Kontrolle am 24.03.2025 waren die Mängel vollständig beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 12.05.2025

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main