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Verstoß festgestellt am 21.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf Arbeitsflächen, in Unterschränken, auf Tassen und unmittelbar neben Geschirr). Der Reiskocher war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf Arbeitsflächen, Fußboden und auf Eimern). Der Kühltisch war verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt.

Spülbereich: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Gläserspülkorb war beschädigt.

Lagerbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Lagerraum: Der Fußboden war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 09.05.2025

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