1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Lebensmittel wurde in Beuteln aufbewahrt, welche nicht richtig verschlossen waren. Mehrere Packungen tiefgefrorene Lebensmittel wiesen Frostbrand auf.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
5) Verzehrfertige Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegartes Fleisch und Gemüse bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung zum Verkauf angeboten wurde. Dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 11.03.2025