Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall "DUBAI Chocolate", in den Verkehr gebracht, die Kennzeichnungsmängel aufwiesen. Es fehlte die Angabe der speziellen Bezeichnung. "DUBAI Chocolate" ist nicht ausreichend. Die Angabe der Zutat "Knafeh" ist nicht ausreichend, da für die Verbraucherin und den Verbraucher nicht erkennbar ist, um was es sich handelt.
Weiter fehlte auf der Packung eine deutschsprachige Nährwert-Kennzeichnung. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht vorhanden.
Die Angabe "Trockene Kakaostoffe…" entspricht nicht den Vorgaben der Kakaoverordnung.
Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.