1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde, indem die maximal zulässige Höchsttemperatur für gelagerte Lebensmittel überschritten wurde.
4) Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel, in diesem Fall Frischkäse des Herstellers Arla, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, in Verkehr gebracht.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.