Gastro Eis Service Solutions GmbH

Hermannstraße 52

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 08.04.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein
• Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Es wurden keine ständigen Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechtgehalten und nicht die branchenspezifische Leitlinie zur Erfüllung der HACCP-Grundsätze angewendet.
• Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird, nicht nach.
• Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten keine aktuellen Untersuchungsergebnisse anhand der mikrobiologischen Prozesshygienekriterien für Speiseeis, das unter Verwendung von Milchbestandteilen selbst hergestellt wurde bzw. für vergleichbare gefrorene Erzeugnisse auf Milchbasis, die selbst hergestellt wurden, vorgelegt werden.
• Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Reinigung und Desinfektion entnommen.

2.) Anlieferung/ Lagerbereich
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt.
• Der Kühlschrank war verunreinigt, unter anderem war der Kühlschrankverdampfer im Inneren augenscheinlich verschimmelt. Weiterhin war die Türdichtung des Kühlschrankes schimmelähnlich verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Die Kaffeemaschine war verunreinigt.
• Der Backofen war im Inneren stark verunreinigt.
• Der Standmixer war verunreinigt.
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war.
• An einem Standkühlschrank wurde die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.

3.) Eislabor/Produktionsbereich
• Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel, darunter Speiseeisgrundmasse, Eisbasis mit Rohstoffen und Zutaten in Behältern auf dem Fußboden zubereitet und gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände unter anderem Rucksack, Haarschneidemaschine, Zigaretten, Tabak, E-Zigaretten etc. auf den Arbeitsflächen im Eislabor vorgefunden.
• Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
• Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen und Behälter mit Speiseeisaromen und Speiseeiszutaten waren mit älteren Schmutzbeläge verunreinigt.
• Es wurden altverschmutzte Lebensmitteltransportbehälter für die Verwendung bereitgehalten.
• Der Innenraum und die Dichtung des Schockfrosters waren mit älteren, schmierigen Rückständen stark verunreinigt.
• Der Turbomixer und das Zubehör war mit älteren Schmutzrückständen verunreinigt.
• Die Speiseeismaschine wies im Bereich des Bedienfelds sowie im Auslassbereich ältere Verschmutzungen auf.
• Der Wasserschlauch (Gartenschlauch), der in der Speiseeisherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Mehrere Fenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.
• Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen stark verunreinigt.
• Die Tiefkühlschränke waren stellenweise verunreinigt.

Die Mängel waren am 16.04.2025 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus der Küche vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten, sowie in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Milchspeiseeis, Fruchteis)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.05.2025

Offenbach

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63128 Dietzenbach