Immergrün

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Verstoß festgestellt am 01.04.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Vorbereitung/Spülen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Auf dem Fußboden unter den Einrichtungen, insbesondere unter der Geschirrspülmaschine und Eiswürfelmaschine, befanden sich lebende und tote Schaben. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt.

Showküche/Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, auf den Versorgungsleitungen/Elektrokabel und in den Einrichtungen konnten starke Verunreinigungen durch Mäuse in Form von Kot, Urin und Laufspuren festgestellt werden. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Auf dem Fußboden lagen tote Schaben. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Eisportioniererdusche war abgestellt, so dass der Eisportionierer nach den Gebrauchspausen nicht unter fließendem Trinkwasser abgespült werden konnte. Damit wurde der Portionierer nicht ausreichend gründlich vor dem Gebrauch gereinigt. Die Dusche für den Speiseeisportionierer war sehr stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren innen verunreinigt (Getränkebecher Halterung; Unterbau Mixer; Unterschrank; Tablettwagen; Bondrucker). Es wurden überlagerte Lebensmittel (Karotten) in Verkehr gebracht. Die Verdampferlamellen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der untere Bereich des Kühltresens war verunreinigt, insbesondere die Kondenswasserauffangschale. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet (mehrere Schalen mit gekochtem Reis wurden in beiden Mikrowellen aufbewahrt, gemessene Temperatur +13,6°C). Es wurde unverpacktes Crasheis unabgedeckt gelagert. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Im Umgang mit Lebensmitteln (Crasheis in grüner Box) wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Die Thekenmöbel waren verunreinigt (Kundenseite).

Bei der Nachkontrolle am 02.04.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2025

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