Indian Flavours

Robert-Mayer-Straße 17

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 25.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Gemüsevorbereitung: Urinspuren auf Kabel, Mäusekot auf der Fensterbank; Lager: Mäusekot, Mäuseurin auf Lebensmittelbehälter; Theke: Mäusekot auf der Einrichtung (Tellerwärmer)).

Theke: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Einschlagöffnung des Mehrwegfasses (Keg) war verunreinigt. Das Tropfblech des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt.

Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt und verfettet, z.B. Arbeitstisch, Versorgungsleitungen, Schubladen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden mehrere Behälter mit gekochten Reis (40,4°C) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Die Kühleinrichtungen und die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Porzellanteller). Es wurden Behälter zum Erhitzen von Lebensmitteln im Mikrowellengerät verwendet, die dafür nicht geeignet waren. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt und die Fettablaufrinne war verfettet. An Lebensmitteln, die in Lebensmittelbehälter umgefüllt wurden, fehlten die Angaben um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten (Anbruchs- sowie Mindesthaltbarkeitsdatum). Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Der Bodenabfluss war innen verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Die Geschirrspülmaschine war innen schwarzschimmelartig verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Vorbereitung Gemüse: Einrichtungen (u. a. Ablage für gereinigtes Geschirr) sowie der Fußboden waren verunreinigt. Am Handwaschbecken (linkes Becken) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Töpfe standen auf dem Fußboden).

Kühlraum Küche: Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Der Verdampfer war sehr stark verunreinigt.

Lager 2 UG: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Es wurden Lebensmittelbehälter (u. a. Rapsöl) auf dem stark verschmutzten Boden sowie Regalen gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Hof: Das Personal rauchte in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Personaltoilette Wohnung 1. OG: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Bei der Nachkontrolle am 02.04.2025 waren die Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2025

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