La Villageoise Frankfurt

Hahnstraße 75

60528 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 19.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Schadnagerkot unterhalb der Einrichtung, Schadnagerkot auf der Rohrleitung). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (adulte Schaben hinter der Tür mit Eipakt). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Schubladendichtungen und die Innenflächen des Kühltisches (außer Betrieb) waren verunreinigt. Die Schneidefläche der Saladette war dunkel verfärbt und beschädigt. Die Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt und im Innenraum nass. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt und dunkel verfärbt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände bzw. Flächen waren verunreinigt. Die Herdaufsätze waren stellenweise mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war stellenweise verunreinigt.

Flurbereich – Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Regal war verunreinigt.
Kühlhaus: Die Druckventile der Bierleitungen waren verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Trockenlager: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Schadnagerkot auf einer Konservendose). Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Der Tiefkühlschrank war am Türrandbereich verunreinigt.
Außenbereich – Verschlag: Die Decke war mit Spinnengewebe und Laub verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Schadnagerkot auf dem Fußboden, Schadnagerkot auf Bedarfsgegenständen). Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte.

Bei der Nachkontrolle am 27.03.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2025

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