Hausmetzgerei Volker Götz

Schmittgasse 2 A

65468 Trebur

Verstoß festgestellt am 03.04.2025

Verpackungsraum/Gewürzlager
- Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Dieses wird zum Verschließen von Lebensmitteln genutzt. An den Flächen in der Nähe der Nahtstelle wurden Verunreinigungen festgestellt.

Trockenlager
- Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden teils offene Lebensmittel in diesem Raum gelagert (Zwiebeln), die zur weiteren Verwendung bestimmt waren. Diese waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Schadnager ausgesetzt.

Kühlhaus
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. In einer E2-Kiste wurden teils schmierige und muffig riechende Wurstabschnitte vorgefunden.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden nicht verpackte Eier im Kühlhaus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe der Eier wurden nicht vollständig verschlossene rohe Frikadellen und Fleischzuschnitte gelagert. Durch Luftzirkulation im Kühlhaus besteht die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination.

Wurstküche
- Die Entvliesmaschine war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, nach dem Reinigungsprozess stark verunreinigt.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde Fleisch zur weiteren Verarbeitung über einen Zeitraum von ca. drei Stunden bei Raumtemperatur gelagert. Verschiedene Messungen ergaben folgende Werte: Infrarotmessung +17,3°C und +17,8°C, Kernmessung +19,1°C.
- Der Vakuumfüller war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommt, nach dem Reinigungsprozess verunreinigt.
- Die elektrische Knochenhandsäge mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt.

§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV);
§ 2 Nr. 5 LMRStV;
§ 12 i. V. m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB.

Veröffentlichungsdatum: 02.05.2025

Groß-Gerau

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

Kreisverwaltung

Wilhelm-Seipp-Str. 9

64521 Groß-Gerau