Bei der Nachkontrolle am 11.02.2025 waren die Mängel behoben.
In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war die Scherbeneismaschine in einem unhygienischen Zustand. Eine weitere Nutzung des Scherbeneis aus der Maschine wurde untersagt.
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 11.02.2025 behoben.
Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.