tegut... gute Lebensmittel Filiale 2030

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63579 Freigericht-Somborn

Verstoß festgestellt am 10.02.2025

Bei der Nachkontrolle am 11.02.2025 waren die Mängel behoben.
In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war die Scherbeneismaschine in einem unhygienischen Zustand. Eine weitere Nutzung des Scherbeneis aus der Maschine wurde untersagt.

1.)
Im Betrieb wurde in der Feinkostabteilung (Käse, Fleisch, Fisch) Eis, das mit Lebensmittel in Berührung kommt oder Lebensmittel kontaminieren kann, nicht ordnungsgemäß hergestellt, behandelt und gelagert.

Feinkostabteilung (Käse, Fleisch, Fisch):

Die Scherbeneismaschine war in einem unhygienischen Zustand. Der Auswurfschacht war an den Kanten sowie im Innenraum mit schleimig-schwarzen, augenscheinlichen Schimmelbildungen verunreinigt. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das produzierte Eis mit diesen Anhaftungen in Kontakt gekommen war. Das Eis wurde in der Fischtheke u.a. zur Kühlung von rohem Fisch verwendet. Dieser lag teilweise direkt auf/unter dem Scherbeneis.

Am Ablauf des Eissammelwagens befanden sich braune, rötliche und gelb-schleimige Anhaftungen.

2.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Bake-Off-Bereich/Schnippelküche:

An den Dichtungen eines Tiefkühlschranks wurden augenscheinliche Schimmelbildungen im oberen Eckbereich festgestellt.

SB-Kühlungen:

Stellenweise wurde augenscheinliche Schimmelbildung in der Ablaufrinne und auf den Gittern festgestellt. Unter anderem:
a) Im Bereich der Alpro-Produkte
b) In der SB-Kühlung für Säfte im Bereich Obst-Gemüse
Frist: unverzüglich

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 11.02.2025 behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025

Main-Kinzig-Kreis

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