Conrads Biersalon

Große Eschenheimer Straße 3

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 20.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke/Tresen: Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Kühlschubladen des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war verunreinigt. Das Lüftungsgitter und der Lüfterinnenraum des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Die Unterschränke waren stellenweise stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt, insbesondere hinter den Einrichtungen. Die Herdauffangbleche waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurde eine elektrische Insektenfalle unmittelbar über dem Bereich aufgestellt/angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen
war. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Treppenhaus: Der Fußboden war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.

Entsorgung / Anlieferung: Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten.

Keller Lager / Warenwege: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die unteren Regalböden waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Das Fenstergitter war verunreinigt.

Schnibbelküche Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Rohrleitungen waren stellenweise verunreinigt und mit Klebeband behaftet. Mehrere Gegenstände waren verunreinigt. Die Salatschleuder war verunreinigt.

Waschraum / Heizungsraum: Der Fußboden war verunreinigt, u.a. mit Mäusekot. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte
dadurch nicht erfolgen. Das Regal war verunreinigt, u.a. mit Mäusekot.

Lagerraum Keller (Postmixanlage): Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Regale waren verunreinigt, u.a. stark mit Mäusespuren (Kot und Urin). Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen verunreinigt.

Kochbereich gegenüber Kühlräumen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt.

Kühlraum 1: Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum 2: Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Tiefkühlraum: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Getränkekühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen verunreinigt.

Personaltoilette / Keller: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bei der Nachkontrolle am 21.03.2025 waren größtenteils die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025

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