'Wiener Feinbäckerei Heberer'

Speicherstraße 44

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 19.03.2025

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Verkauf: Verunreinigt waren der Arbeitstisch, die Versorgungsleitung der Kaffeemaschine, der Unterschrank der Kaffeemaschine (von innen), die Räder des Backofens und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Beide Backöfen waren im Abluftbereich und im Innenraum stark verunreinigt. Die Wände hinter dem Backwarenregal waren teilweise stark verunreinigt. Die Innenflächen und die Kühllamellen der Kühltheke waren stark verunreinigt, stellenweise auch schimmelartig. Die Teigabziehapparate (Bänder, Rahmen) waren ebenso schimmelähnlich verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war innen stark verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Urinspuren befanden sich hinter/neben dem Getränkekühlschrank, unter dem Arbeitstisch und unter/hinter dem Backofen. Lebende und tote Schaben befanden sich in der Monitoringfalle, tote Schaben wurden im Unterschrank und unter der Verkaufstheke festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Des Weiteren wurden Getränkevorräte; hier: Cola, Wasser, Eistee, Apfelsaftschorle auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen/Kühlregalen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel (belegte Brötchen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; die gemessene Temperatur der Schnitzelbrötchen außerhalb des aktiven Kühlraums betrug +10,7°C. Im Zubereitungsbereich wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Handy, Medikamente, Brotdosen der Mitarbeiter).

Spülen/Lagerung: Der Unterschrank der Spülmaschine und der Abfallbehälter waren verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Tote Schaben befanden sich in den Einrichtungen/Unterschränken, im Unterschrank der Spüle und auf dem Fußboden. Der Wand/Sockel-Bereich und das Rolluntergestell für Verpackungen waren mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer und die Ablaufgarnitur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025

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