Antica Casa

Hauptstr. 47

63486 Bruchköbel

Verstoß festgestellt am 26.02.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden offene Lebensmittel bei der Lagerung in einem unhygienischen Kühlhaus nicht vor Kontamination geschützt, Lebensmittelbehälter mit offenen Lebensmitteln lagerten direkt auf dem Fußboden, mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt und Reinigungsmittel wurden gemeinsam mit Zutaten gelagert.
Die Mängel wurden weitestgehend behoben.

Vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden bei der Lagerung in einem unhygienischen Kühlhaus nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlhaus EG:
Das Gitter der Belüftung war verunreinigt.
In unmittelbarer Nähe standen u. a. ein offener Behälter mit Blumenkohl und Brokkoli, eine Kiste mit weißen Champignons und eine Kiste mit Gemüse (Paprika) und Obst (Mandarinen). Eine graue Stapelkiste, die bei der Verwendung mit Lebensmittel in Berührung kam, war schimmelähnlich verunreinigt. In der Stapelkiste wurde Obst und Gemüse (u. a. Mandarinen und Paprika) aufbewahrt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Lagerraum Keller:
Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Küchenhobel war verunreinigt.

Reinigungsmittel wurden im Lagerraum im Keller gelagert, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Lagerraum Keller:
In unmittelbarer Nähe stand u. a. die Teigmaschine mit Teig und vor den Kanistern mit Reinigungsmitteln lag ein Mehlsack.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Kühlhaus EG:
Der Fußboden war verunreinigt, insbesondere im Randbereich. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Küche:
Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.

Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden mit gekochten Nudeln gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lagerbereich/ Treppenaufgang zur Personaltoilette:
Es wurden Lebensmittelbehälter mit gekochten Nudeln auf dem Boden (Treppenstufen) gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden offene Lebensmittel (gekochte Nudeln) unabgedeckt auf den Treppenstufen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Im Lagerraum Keller war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Lagerraum Keller:
Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Es wurden u. a. Teigmaschine, Gemüsehobel, Aufschnittmaschine und Eismaschine vorgefunden. Der Raum wurde zur Verarbeitung von Lebensmittel/Zutaten/Rohstoffe genutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich Teig in der Teigmaschine. Ein Handwaschbecken war nicht vorhanden.

Die Mängel waren weitestgehend behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 2 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2025

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