Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 27.01.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Bereich der Frischfleischtheke, im Kühlhaus sowie in der Bäckereiabteilung) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren in der Frischfleischabteilung und in der Bäckerei mehrere Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurde insgesamt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet und es war in mehreren Bereichen keine gute Handhygiene möglich, da Flüssigseife und Einmalhandtücher fehlten.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 29.01.2025 behoben.

In den nachfolgenden Bereichen waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Frischfleischtheke:
Das auf der Kühltheke für Hackfleisch befindliche Schneidebrett hatte deutliche tiefe Einkerbungen, welche erheblich dunkel bis schwarz verunreinigt waren.

Der Fleischwolf war zum Zeitpunkt der Kontrolle ausgeschaltet. Der Einfüllschacht sowie die Förderschnecke war deutlich mit alten Fleischresten verunreinigt.

Bäckerei:
Des Weiteren wurde in diesem Bereich ein Kunststoffschneidebrett vorgefunden, dessen Oberfläche erheblich verschlissen und dunkel verunreinigt war.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten (Mehl und Fleisch) wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlhaus Frischfleisch:
Der Innenraum der vor dem Kühlhaus befindlichen Tiefkühltruhe war erheblich mit Eisbildungen verunreinigt. Des Weiteren wurden in dieser Tiefkühltruhe Lebensmittel (Kalbfleisch, Lammköpfe usw.) offen gelagert. Ein Großteil der in der Truhe befindlichen Lebensmittel waren deutlich mit Eisbildungen verunreinigt.

Bäckerei:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand die Tür zum Außenbereich offen. Ein unkontrolliertes Eindringen von Schädlingen konnte nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren standen sämtliche Mehlsäcke geöffnet unmittelbar vor der geöffneten Ausgangstür.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Bäckerei:
An dem Arbeitstisch auf dem das gebackene Brot gelagert wurde, war an dem Edelstahlgehäuse die Transportfolie noch vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die Oberfläche des Arbeitstisches neben der Spüleinrichtung mit mehreren Holzplatten abgedeckt. Diese Holzplatten bestanden aus keinem glatten, leicht zu reinigenden und wasserundurchlässigen Material. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde das gebackene Brot auf diesen Holzplatten gelagert.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Frischfleischtheke:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlten am Handwaschbecken die Handseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Händereinigen und Händetrocknen.

Spülküche Frischfleisch:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war das Handwaschbecken mit Schneidemessern zugestellt und somit nicht nutzbar. Des Weiteren fehlten die Handseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Händereinigen und Händetrocknen.

Bäckerei:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war das Handwaschbecken mit einer Kunststoffschüssel zugestellt und somit nicht nutzbar. Des Weiteren fehlten die Handseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Händereinigen und Händetrocknen.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken fehlten zum Zeitpunkt der Kontrolle die Handseife sowie die Einmalpapierhandtücher.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 29.01.2025 behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2025

Main-Kinzig-Kreis

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