'Burger King' der Lagardère Travel Retail Deutschland Foodservice GmbH

Hauptbahnhof-Passage

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.03.2025

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel und ein Mäusebefall festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde deshalb mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde zudem eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot wurde in den Regalen und im Unterschrank der Fritteuse festgestellt. Verunreinigt waren der Fußboden, der Unterschrank der Fritteuse, mehrere Steckdosen, mehrere Geräte/Maschinen sowie teilweise die Wände.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Verunreinigt waren das Insektengitter des Fensters, die Wände (teilweise), das Regal, der Heizkörper, der Fußboden, das Regal unter der Spüle, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, das Handwaschbecken und die Geschirrspülbrause.

Kühlraum: Der Fußboden und das Regal waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 21.03.2025 komplett beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 24.04.2025

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