Minka Grill und Steakhouse der Manti Time GmbH

Zeil 23

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 24.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Kühltheken EG: Der Innenraum des Kühltisches war sehr stark verunreinigt (hier befand sich neben übelriechender angetrockneter Flüssigkeit auch alte, gehobelte, muffig riechende Rotkohlstreifen). Deko aus Kunststoff, die verunreinigt war, wurde über verschiede frische Fleischstücke gehängt (Kontaminationsgefahr). Der Innenraum des Kühltisches war stark verunreinigt (auf dem Boden war eine übelriechende, verschmutzte Flüssigkeit festzustellen und hier wurden Burger Patties aufbewahrt). Die Laufschienen des Kühltisches waren verunreinigt (hier wurden Dips und verschiedene Salat vorrätig gelagert) Die Gitterroste im Kühltisch waren verunreinigt (hier wurden Lebensmittel unabgedeckt vorrätig gelagert). Der Kühltisch war im Innenraum des Kühlmotors mit Mäusekot verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches, in dem diverse Salate vorrätig gelagert wurden, war sehr stark verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt (hier wurden verschiedene, frische Fleischstücke vorrätig gelagert). Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Pesto und diverse Öle; Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen). Die Hebeschiebetür der Fleischkühltheke war beschädigt und mit Klebeband umwickelt. Die Schubladendichtungen sowie die Außenblenden des Kühltisches waren verunreinigt.

Pizzastation: Das Hängeregal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Der Pizzaschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Kühltresen war im Innenraum des Kühlmotors mit Mäusekot verunreinigt. Die Laufschiene des Kühltresens und die Schiebtüren waren verunreinigt. Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt.

Showküche EG: Die Innenflächen der Kühltheke waren im Bereich des Kühlmotors mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (gekochter, angemachter Reis wurde bei Reinigungsmittel abgestellt). Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel tiefgefroren. Die Ablage seitlich des Grills war verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der Regalboden war verunreinigt. Die Messerhalterung und die daran aufbewahrten Messer waren verunreinigt. Die Untergestelle mehrerer Arbeitseinrichtungen waren verunreinigt.

Spülküche EG: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Fußboden war um die Standfüße der Einrichtung verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Die Standfüße der Arbeitstische waren verunreinigt. Die Untergestelle der Spüleinrichtungen waren verunreinigt. Die Wandfliesen hinter der Spüleinrichtung waren verunreinigt. Die Transportwagen waren verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war verunreinigt. Die Abstellfläche seitlich der Spülmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Handwaschbeckens bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.

Zerlegungsraum / Metzgerei 1.OG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot versehen und verunreinigt. Im Kühltisch war die Innenfläche im Bereich des Kühlmotors stark mit Mäusekot versehen (auf der Arbeitsfläche dieses Kühltisches befand die Bearbeitung des Frischfleisches satt). Die Knochenbandsäge war mit sehr viel alt verklumpten Knochenmehl verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Hackfleischspieße) unabgedeckt gelagert. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren stellenweise verunreinigt. Der Fußboden des Tiefkühlhauses war verunreinigt. Hier wurden rote Wannen mit Fleisch auf dem Fußboden gelagert. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt (hier befand sich auf der Ablage Mäusekot). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (in der Fleischzubereitungsraum stand ein Stuhl). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Fensterbank und das Lüftungsabdeckung waren mit Mäusekot verunreinigt. Die Außenverkleidung der Arbeitstische waren verunreinigt. Die Arbeitstischplatte war teilweise aus offenporigem, nicht leicht zu reinigendem Holz. Die Decke war verunreinigt. Zucchini wurden auf dem Spülbecken abgestellt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Lagerbereich offen 1. Stock: Der Fußboden war verunreinigt (hier befand sich Mäusekot). Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Fensterbank war mit Mäusekot verunreinigt (hier wurden Lebensmittel gelagert).

Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.02.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2025

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