Restaurant und Landhotel „Zum Niestetal“

Niestetalstr. 16

34266 Niestetal

Verstoß festgestellt am 29.01.2025

Am 29.01.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Im Bereich der Küche 1 war der Fußboden und der Wandbereich unterhalb der Dunstabzugsanlage fettig verunreinigt. Weiter waren dazugehörige Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände stellenweise verunreinigt. Im Bereich der Küche 2 waren Decken- und Wandbereich stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise altverschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Geräte und Maschinenteile unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass die Gefahr der Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Einrichtungsgegenstände und deren Innerräume waren zum Teil massiv altverschmutzt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. Es wurden dort zubereitete Speisen (Soße) unter stark unhygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Im oberen Lager wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Unter dem Tisch für das Vakuumiergerät befanden sich alte vakuumierte Fleischteile und leere Vakuumbeutel im Bodenbereich. Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kühlraum für Gemüse war an Türdichtung, Türrahmen, Verdampfer und Verdampfergitter schimmelähnlich verunreinigt. Die Hygienemängel im Bereich der Küche 2 und des oberen Lagers waren so gravierend, sodass eine sofortige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen und Geräte angeordnet werden musste. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma wurde angeordnet. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betriebsbereich der Küche 2 bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 03.02.2025 waren die festgestellten Mängel behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel VI Nr.4, Kapitel IX Nr. 3, 4 und 7 der Verordnung (EG) 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Kassel

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