Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 12.02.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Kühltresen war unter dem Auflageboden erheblich und großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Thekenbereich war großflächig und teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Resten verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Lüfter des Kühlregales mit Fleischwolf war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt. Einige Messer waren stark verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war großflächig mit angetrockneten dunklen Fleischresten sowie toten Fliegen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln (Fleisch) wurden Kartonagen (mit Gemüse und Kräutern) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen unter anderem auch mit alten Kotspuren von Mäusen verunreinigt. Die Regalböden (insbesondere die hoch liegenden, sowie das Gestell für Obst und Gemüse) waren verunreinigt. Der Innenbereich des Kühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war mit alten staubigen Resten verunreinigt. Der Ingwer war augenscheinlich verdorben und wurde in Verkehr gebracht. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im SB-Kühlregal gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Anzeige gab 5,7 °C an, die amtliche Messung betrug über 11 °C. Es bestand der Verdacht, dass Kühlmittel fehlte.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Mängel waren am 13.02.2025 weitestgehend beseitigt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Wiesbaden (Stadt)

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