Zuständigkeitsbereich Limburg-Weilburg Cafe Kosmol Bischofsplatz 3-5 65549 Limburg Verstoß festgestellt am 04.02.2025 Art der Beanstandung / Produktname Wiederholt hygienische Mängel Kontrollpunkt 1 Im Gästebereich standen in einem seitlichen Verkaufsregal offen und ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung auf mehreren Glasplatten Baumkuchen. Auf der Theke war das Gebäck zum Teil abgedeckt. Zwischen dem Käsegebäck und dem übrigen Gebäck befand sich in Kopfhöhe ein ca. 30 cm breiter Spalt mit fehlendem Husten/Niesschutz. Im Durchgangsbereich zum hinteren Sitzbereich standen auf mehreren ca. 75 cm hohen Tischen Gebäcke (Baumkuchen, schwarz-weiß Gebäck, Mutzengebäck). Das Gebäck war zum Teil notdürftig von vorne abgedeckt. Ein Schutz vor Anhusten oder Niesschutz oder auch Anfassen durch Kunden fehlte. Art der Mängelbeseitigung Die Mängel wurden am Tag der Kontrolle beseitigt. Rechtsgrundlage Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 i. V. m. §§ 2, 3, 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025 Verantwortliche Stelle Limburg-Weilburg Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg Kreisverwaltung Gymnasiumstraße 4 65589 Hadamar poststelle.avv@limburg-weilburg.de Zurück zur Übersicht