Betriebsstätte allgemein
• Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Es fehlte ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring).
• Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
• Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen u.a. zur Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.
• Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz noch ein gültiges Ge-sundheitszeugnis einsehbar war.
• Die erforderlichen Fachkenntnisse über leicht verderbliche Lebensmittel konnten nicht nachgewiesen werden.
Bar-Theke:
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht unbehindert genutzt werden konnte.
• Mehrere orientalische Teekannen waren mit älteren Rückständen verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Die Thekeneinrichtung war stellenweise verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark verschmutzt.
• Die Arbeitsfläche unter den Geräten Kaffeemaschine / Kaffeemühle war verunreinigt. Die Kaffeemühle selbst war ebenfalls verunreinigt.
• Die Siebträger-Kaffeemaschine war mit älteren Schmutzbelägen behaftet.
• Die Innenflächen der Kühltheke waren mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt.
Zwischenraum:
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
• Die Wände waren teilweise verunreinigt.
• Einrichtungsgegenstände waren stellenweise beschädigt.
Lagerbereich
• Die Wände waren unter der Fensterbank schimmelähnlich verunreinigt.
• Mehrere Reinigungsgeräte waren stark verunreinigt.
• Die Teigknetmaschine war mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
Küche
• Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes Handwaschbecken fehlte.
• An der Handwaschgelegenheit fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Mehrere Kücheneinrichtungsgegenstände waren stark verschmutzt und wiesen Fettablagerungen auf. Besonders in den Zwischenbereichen befanden sich Rückstände von altem Fett und Speiseresten. Auch die Handkontaktflächen und Griffleisten der Schränke sowie der Herd waren deutlich verfettet und altverschmutzt.
• Diverse Ausrüstungen (Reibe, Sparschäler, Schüsseln etc.), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Geschirrspülbrause war verunreinigt; an manchen Stellen löste sich die Beschichtung.
• Die Geschirrspülmaschine war insbesondere im Bereich der Scharniere und Randbereiche der Klappentür verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verschmutzt.
• Die Fensterbank war verunreinigt.
• Die Dunstabzugshaube war im Bereich der Fettfilter verschmutzt und wies im Inneren starke Ablagerungen von älteren Fettrückständen auf.
• Der Korb der Fritteuse war beschädigt.
• Die Bratpfanne für Brot war stark abgenutzt und mit eingebrannten, älteren Rückständen stark verschmutzt.
• Der Pfannenwender wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert; eine angemessene Reinigung und / oder Desinfektion war nicht möglich.
• Der Toaster und der Kontaktgrill waren verunreinigt.
• Das Schneidebrett wies tiefe Einkerbungen auf, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
• Die Türdichtung der Unterbaukühlung war verunreinigt.
• Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
• Der Kühlschrank war verunreinigt.
• Die Lebensmittel wurden unsachgerecht, teils nicht vollständig abgedeckt und in einer verschmutz-ten Umgebung gelagert, wodurch eine mögliche Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Schneidebretter, Servicegeschirr, Behälter) auf dem Fuß-boden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
• Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.
• Das Kühlaggregat der Unterbaukühlung war mit Staubbelägen verunreinigt.
Lagerraum Untergeschoss
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
• Es wurden Lebensmittel auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Tiefkühltruhen waren stark vereist und stellenweise verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel: alle Lebensmittel, die im Betrieb verarbeitet und in Verkehr gebracht werden (u.a. Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Salat, Gemüse)
gründliche Reinigung und Desinfektion; Austausch bzw. Entsorgung defekter / beschädigter / ungeeigneter Gegenstände