Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 17.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Kühlraum Gemüse/Lagerraum: Der Türgriff war verunreinigt. Der Verdampfer war vereist. Die Abstellkisten/Transportboxen waren verunreinigt.

Lagerbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.

Fleisch-Kühlhaus: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Rindfleisch). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung: Der Fußboden war mit einer Wasserlache verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens/Doppelspüle war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Bereich Kühltheke (Fleisch/Geflügel): Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab (Unmittelbar darunter wurden Lebensmittel bearbeitet (Fleisch). Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Tischeinlegeschneidebrett war beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Der Holztisch war verunreinigt. Die gesamte Kühltheke war verunreinigt (Unterbaukühlungen, Dichtungen, Oberflächen). Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde selbst hergestelltes Hackfleisch, das zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt war, nicht eindeutig gekennzeichnet.

war, nicht eindeutig gekennzeichnet.

Backbereich: Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Die Ofenschießer waren verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Regale waren mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurde eine angefressene Fertigpackung vorgefunden/Fraßschäden Schadnager-geschälter Weizen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Der Wandvorsprung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Kassenbereich: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Paprikaschote; Aubergine). Der Kassenbereich war verunreinigt (Fußboden-Schadnagerkot; Oberflächen). Die Einrichtung war mit Schadnagerkot verunreinigt (Bereich Kaffeemaschine).

Verkaufsraum/Obst-Gemüse: Das Obst- und Gemüseregal war verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot; verschimmeltes und stark überlagertes Obst/Gemüse). Die Fensterbank war mit Schadnagerkot und Fraßspuren/Schadnager verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt (Schadnagerkot).

Bei der Nachkontrolle am 18.02.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

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